Patientenverwaltung und Rezeptverwaltung
Eine übersichtliche und praktische Patientenverwaltung bildet den Grundstein für effektives Arbeiten in der Physiotherapie und unterstützt Sie zeitgleich beim reibungslosen Umgang mit Patienten.
Patienten verwalten in der Patientenkartei
In der Patientenverwaltung von THEORG werden für jeden Patienten die sogenannten Stammdaten in der Patientenkartei erfasst. Alle relevanten Daten wie Name und Anschrift sowie die Angaben zum Kostenträger bzw. zur Krankenkasse werden entweder manuell oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Software angelegt.
Der Kostenträger wird dabei aus der in THEORG enthaltenen Kostenträgerdatei übernommen. Darüber hinaus können auch Sonderfälle, wie z. B. eine eventuelle Befreiung von der Zuzahlung oder ein abweichender Rechnungsempfänger, in der Patientenverwaltung von THEORG gespeichert werden.
Ärztekartei zur Verwaltung von Ärzten
Bevor ein Patient von Ihnen behandelt werden kann, benötigt er in der Regel eine ärztliche Verordnung. Um diese korrekt in THEORG erfassen zu können, werden neben Patienten auch Ärzte in einer eigenen Kartei organisiert. Dabei werden Daten wie Name des Arztes sowie sämtliche Kontaktangaben der Praxis eingetragen. Auf dieser Datenbasis kann etwa eine Mitteilung an den Arzt ohne großen Aufwand verfasst und an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt werden.
Rezeptverwaltung in eigener Kartei
Mit THEORG lassen sich natürlich auch Rezepte verwalten – egal, ob es sich um eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Verordnung handelt. Da ein Rezept, egal welcher Art, nicht ohne Patientendaten erfasst werden kann, verknüpft die Software alle Kontaktangaben der jeweiligen Person aus der Patienten- sowie der Ärztekartei automatisch mit der Rezeptkartei. Lediglich die Angaben der eigentlichen Verordnung inklusive Diagnose, Indikationsschlüssel und ICD-10-Code müssen noch ergänzt werden.
Mit der integrierten Heilmittelprüfung von THEORG können Rezepte direkt beim Erfassen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Dabei werden unter anderem der Indikationsschlüssel, die Verordnungsmenge und die Frequenzangabe auf die aktuell geltende Heilmittel-Richtlinie geprüft. Mit der automatischen Fristen- und Frequenzprüfung lassen sich Fristenprobleme bereits beim Terminieren erkennen. So vermeiden Sie schon im Vorfeld Absetzungen und Ärger mit den Krankenkassen.
Zu jedem Rezept können Behandlungstermine über das Terminblatt aufgezeichnet werden. Anderenfalls können Termine, sofern Sie mit dem THEORG-Terminplan arbeiten, automatisch in das Terminblatt übernommen werden. Diese Termindaten werden für die maschinenlesbare Abrechnung benötigt.
Eine weitere praktische Funktion bei der Rezeptverwaltung ist die automatische Berechnung der Zuzahlung, die ein Patient zum Rezept leisten muss. Die Quittung können Sie ganz einfach per Klick ausdrucken. Auch bei der Rezeptabrechnung werden Sie unterstützt: Ob bei der Abrechnung über eine Abrechnungsstelle, direkt mit den Kostenträgern oder bei der maschinenlesbaren Abrechnung – mit THEORG haben Sie alles im Griff.