Abrechnung von Rezepten
Die Abrechnung in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie muss schnell, systematisch und korrekt durchgeführt werden – dabei kann THEORG Sie bestens unterstützen.
Bereits bei der Annahme von Rezepten und der Vergabe von Terminen werden weitestgehend alle abrechnungsrelevanten Daten erfasst und gleichzeitig geprüft. Ein Physiotherapie-Rezept kann, genau wie Verordnungen der Ergotherapie oder Logopädie, zeitsparend und überwiegend automatisch erfolgen – ganz gleich, ob Sie mit einer Abrechnungsstelle, direkt mit den Krankenkassen oder privat abrechnen.
Absetzungen einfach vermeiden
Um bei der Abrechnung von Rezepten Fehler und damit einhergehende Absetzungen zu vermeiden, können Sie mit THEORG den „Abrechnungs-Check“ durchführen. Hier werden alle Rezepte mit Abrechnungshindernissen herausgefiltert. Diese können Sie sich in einer Selektion zur Kontrolle in einem Teilbestand anzeigen lassen.
Abrechnung mit Krankenkassen
Die direkte Abrechnung mit Krankenkassen erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 302 SGB V durch die maschinenlesbare Abrechnung (MLA), bei der alle Daten in einer elektronischen Datei zusammengefasst werden. Diese direkte Abrechnung mit Krankenkassen kann nur in Verbindung mit der Verschlüsselungssoftware durchgeführt werden.
Alle Anschreiben, z. B. für den Versand der Originalbelege an die jeweilige Annahmestelle, werden automatisch ausgedruckt. Vor dem Versand der Originalbelege empfehlen wir Ihnen, diese als Digitalkopie in der Rezeptkartei einzuscannen – so haben Sie die Originalverordnung immer zur Hand.
Die Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und weiteren Kostenträgern erfolgt als Einzelabrechnung auf Papier.
Abrechnung über die Abrechnungsstelle
Wenn Sie über eine Abrechnungsstelle abrechnen, bereitet THEORG die Rezepte für die Abrechnung vor und taxiert diese den Vorgaben für die Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie entsprechend. Am Monatsende können Sie eine Liste der Rezepte, die Sie an die Abrechnungsstelle übergeben, ausdrucken. Die Liste weist alle Verordnungen mit Rezeptwert und Zuzahlung aus, wobei taxierte Rezepte mit den Daten der Abrechnung gekennzeichnet werden. Damit ist immer nachvollziehbar, mit welcher Abrechnung ein bestimmtes Rezept abgerechnet wurde.
Abrechnung von Privatrezepten
Die Abrechnung von Privatrezepten erfolgt schnell und unkompliziert. Die Zahlung des Privatpatienten kann bar, per Rechnung oder bargeldlos per EC-Karte erfolgen.
Ein Physiotherapie-Rezept abrechnen funktioniert genauso einfach wie die Abrechnung von Ergotherapie- oder Logopädie-Rezepten – schnell einfach und korrekt!