E-Rechnung – aktueller Stand
Stand: 06.11.2026
Zum 01.01.2025 wurde die E-Rechnung in Deutschland eingeführt. Aktuell rückt das Thema wieder etwas mehr in den Vordergrund, da eine 2-jährige Übergangsfrist zum 31.12.2026 ausläuft.
In THEORG ist das Ausstellen von E-Rechnungen bereits seit Anfang 2025 möglich, konkret seit der THEORG-Version 16.10.
Alle wichtigen Aspekte zur Frage, ob E-Rechnungen ausgestellt werden müssen, finden Sie hier in diesem Beitrag untenstehend im Abschnitt „Stand: 3.12.2024“.
Alle Informationen zur konkreten Handhabung von E-Rechnungen in THEORG finden Sie in diesem Beitrag in unserem FAQ-Kunden-Bereich.
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Stand: 03.12.2024
Zum 01.01.2025 wird die „E-Rechnung“ in Deutschland eingeführt.
Folgend erläutern wir einige Aspekte zu diesem Thema. Da wir keine steuerliche Beratung erbringen wollen und dürfen, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater dazu an.
Für die allermeisten THEORG-Anwender wird keine Pflicht bestehen, E-Rechnungen zu erstellen.
Rechnungen gegenüber Personen (Patienten, Kunden) und Krankenkassen fallen nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht. Eine E-Rechnung muss nur von Unternehmen an Unternehmen gestellt werden, im sogenannten „B2B“-Bereich. Darüber hinaus ist dies nur für Rechnungen vorgesehen, bei denen mehrwertsteuerpflichtige Leistungen berechnet werden und dies bei einem Gesamtwert der Rechnung ab 250,00 € brutto.
Empfang von E-Rechnungen
Wie Sie aus Ihrem Alltagsgeschäft wissen, verarbeitet THEORG keine Eingangsrechnungen. Dies findet über Ihre Buchhaltung bzw. Ihren Steuerberater statt. Bitte informieren Sie sich dort.
Für die THEORG-Anwender, die doch E-Rechnungen erstellen müssen, wird im Januar ein Update zur Verfügung stehen.
Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form. Eine Rechnung per Email (z. B. im PDF-Format) ohne strukturierte, maschinenlesbare Daten ist somit keine E-Rechnung.
Es sind verschiedene Formate für die Erstellung einer E-Rechnung vorgesehen.
In THEORG wird das gängigste Format „ZUGFeRD“ umgesetzt. Dies ist eine PDF-Rechnung, die zusätzlich strukturierte, maschinenlesbare Daten enthält. Die Rechnungsdaten können wie bisher in der PDF-Datei „gesehen“ werden. Für das Auslesen der maschinenlesbaren Daten ist eine Software notwendig.
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. Während der Übergangsfrist können Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers im bisherigen Verfahren (z. B. Papier, PDF) erstellt werden. Im Allgemeinen gilt die Bezahlung einer Rechnung als Zustimmung.