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Wird die Pflicht zur Anbindung an die TI verschoben?

Stand 14.10.2025

Aktuell gibt es viele Informationsquellen, die berichten, dass die Pflicht zur Anbindung an die TI verschoben wird.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende wichtige Punkte:

1. Status der Fristverschiebung:
Aktuell liegt lediglich ein Gesetzesentwurf mit Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der die Pflicht zur Einführung der TI für Heilmittelerbringer auf den 01.10.2027 verschieben soll. Es handelt sich hierbei noch nicht um ein verabschiedetes Gesetz. Die endgültige Entscheidung muss abgewartet werden.

2. Keine weiteren Änderungen:
Selbst wenn die Frist verschoben werden sollte, bleibt nach aktuellem Stand alles wie bisher: Die Finanzierung durch den GKV-Spitzenverband bleibt bestehen. Die aktuelle Funktion (sichere Emails per KIM, z.B. für Therapiebericht) und die zukünftigen Funktionen (Zugriff auf die elektronische Patientenakte, elektronische Heilmittelverordnung) werden wie bisher weiterentwickelt.

3. Vorteile eines frühen Starts:
Auch wenn sich die Frist verschieben sollte, bitten wir Sie zu bedenken, dass die Pflicht zur Anbindung früher oder später definitiv kommen wird.

  • Kein Zeitdruck: Je früher Sie die Anbindung umsetzen, desto entspannter können Sie den Prozess angehen und sich in Ruhe einarbeiten.
  • Vermeidung von Wartezeiten: Erfahrungsgemäß melden sich zum Ende jeder Frist sehr viele Praxen gleichzeitig. Dies führt üblicherweise zu deutlich längeren Wartezeiten.

Weitere Infos finden Sie hier im Newsticker:
-    Allgemeine Informationen zur Telematikinfrastruktur
-    Webinar zur Telematikinfrastruktur

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