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Splitting im Rezept

Wenn neue Preise veröffentlich werden oder Sie selbst neue Preise (zum Beispiel Privatpreise) im THEORG hinterlegen, so gelten diese Preise ab einem bestimmten Stichtag. Davon abhängig sollten für eine korrekte Abrechnung „Splittingregeln“ hinterlegt und beachtet werden. In diesem Beitrag finden Sie ausführliche Informationen zum Splitting der verschiedenen Rezepte.

 

Kassenrezepte (Rezepte der gesetzlichen Kostenträger auf Muster 13 und Muster Z13)

MIT Modul Preislistenservice:
- Die neuen Preise werden über den Preislistenservice in einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt.
- Die korrekte Splittingregel wird automatisch hinterlegt.
- Nach dem Einspielen der Preise werden sofort automatisch alle Rezepte gesplittet, die Termine nach dem Stichtag haben.

OHNE Modul Preislistenservice:
- Die neuen Preise müssen manuell mit einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt werden.
- Zum neuen Gültigkeitsbereich muss die korrekte Splittingregel hinterlegt werden.
- Nach dem Eingeben der Preise werden die Änderungen im Rezept erkannt und es wird ggf. gesplittet, sobald mit dem Rezept „aktiv“ etwas getan wird, z.B. ein Termin wahrgenommen oder ein neuer Termin eingetragen wird.

Hinweis: Für Rezepte der gesetzlichen Kassen gilt die Splittingregel 4. Diese Regel besagt, dass alle Leistungen zu dem Preis berechnet werden dürfen, der am Tag der Behandlung gilt, also „termingenau“.

In folgendem Video ist das manuelle Anlegen eines Gültigkeitsbereiches mit korrekter Splittingregel und das Eintragen der dazugehörigen Preise Schritt-für-Schritt erklärt:
Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

Screenshot_Slitting_auto

1)    Wurde ein Rezept (automatisch) gesplittet, so sehen Sie im Rezept neben dem Rezeptwert den grauen Schriftzug „gesplittet“.
2)    Für Details, wie genau gesplittet wurde, können Sie das türkisfarbene „Splitting“ anklicken.

 

Screenshot_Splitting_imDetail

1)    Dieser linke Kasten zeigt das Rezept und dessen Wert ohne Splitting an.
2)    Im Vergleich zu 1) zeigt der rechte Kasten an, wie genau gesplittet wurde. Im Beispiel haben von der Leistung „KG“ noch zwei Behandlungen im alten Gültigkeitsbereich stattgefunden (also alter Einzelpreis) und 4 Behandlungen im neuen Gültigkeitsbereich (also neuer Einzelpreis).
3)    Die MT-Leistungen haben alle im neuen Gültigkeitsbereich stattgefunden, wurden also alle mit dem neuen Preis berechnet.
4)    Eine manuelle Änderung des Splittings kann bei diesem Rezept nicht durchgeführt werden.

 

BG-Rezepte

MIT Modul Preislistenservice:
- Die neuen Preise werden über den Preislistenservice in einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt.
- Die korrekte Splittingregel wird automatisch hinterlegt.
- Nach dem Einspielen der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! BG-Rezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden.

OHNE Modul Preislistenservice
- Die neuen Preise müssen manuell mit einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt werden.
- Zum neuen Gültigkeitsbereich muss die korrekte Splittingregel hinterlegt werden.
- Nach dem Eingeben der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! BG-Rezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden.

Hinweis: Für Rezepte der Berufsgenossenschaften gilt die Splittingregel 7. Diese Regel besagt, dass das Rezept zum neuen Preis berechnet werden darf, sobald alle Behandlungen nach dem Stichtag liegen.

In folgendem Video ist das manuelle Anlegen eines Gültigkeitsbereiches und das Eintragen der dazugehörigen Preise Schritt-für-Schritt erklärt:
Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

In folgendem Video ist das manuelle Splitting von Rezepten Schritt-für-Schritt erklärt:
Manuelles Splitting in THEORG ab V14.64 on Vimeo

 

Privatrezepte

- Die neuen Preise müssen manuell mit einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt werden.
- Die Splittingregel hat für Privatrezepte keine Relevanz, da hier manuell gesplittet werden muss.
- Nach dem Eingeben der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! Privatrezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden. Achtung: eventuell vorhandene Honorarvereinbarungen müssen dabei beachtet werden!

In folgendem Video ist das manuelle Anlegen eines Gültigkeitsbereiches und das Eintragen der dazugehörigen Preise Schritt-für-Schritt erklärt:
Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

In folgendem Video ist das manuelle Splitting von Rezepten Schritt-für-Schritt erklärt:
Manuelles Splitting in THEORG ab V14.64 on Vimeo

 

Beihilferezepte

MIT Modul Preislistenservice:
- Neue bundeseinheitliche Beihilfepreise werden über den Preislistenservice in einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt.
- Die Splittingregel hat für Beihilfepreise keine Relevanz, da hier manuell gesplittet werden muss.
- Nach dem Einspielen der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! Beihilferezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden. Achtung: eventuell vorhandene Honorarvereinbarungen müssen dabei beachtet werden!

OHNE Modul Preislistenservice
- Die neuen Preise müssen manuell mit einem neuen Gültigkeitsbereich angelegt werden.
- Die Splittingregel hat für Beihilfepreise keine Relevanz, da hier manuell gesplittet werden muss.
- Nach dem Einspielen der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! Beihilferezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden. Achtung: eventuell vorhandene Honorarvereinbarungen müssen dabei beachtet werden!

In folgendem Video ist das manuelle Anlegen eines Gültigkeitsbereiches und das Eintragen der dazugehörigen Preise Schritt-für-Schritt erklärt:
Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

In folgendem Video ist das manuelle Splitting von Rezepten Schritt-für-Schritt erklärt:
Manuelles Splitting in THEORG ab V14.64 on Vimeo

 

 

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