Physiotherapie: neue GKV-Preise ab 01.01.2024
Stand 18.12.2023
Ab 01.01.2024 gilt für die Physiotherapie eine neue Vergütungsvereinbarung der GKV-Rezepte. Stichtag ist der „Tag der Behandlung“. Die entsprechende Lesefassung der „Anlage 2“ mit allen Details können Sie hier finden: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
Kunden mit Preislisten-Service stehen die neue Preise ab sofort zur Verfügung.
Sie bekommen beim Programmstart eine Meldung, dass neue Preise zur Verfügung stehen und können diese direkt einspielen.
Sie können den Preislistenabgleich auch jederzeit manuell starten in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich}.
Hinweis: Nach dem Einspielen der neuen Preise wird automatisch geprüft, für welche Rezepte bereits Termine nach dem Stichtag geplant sind. Diese Rezepte werden termingenau gesplittet. Das kann bei großen THEORG-Beständen ein paar Minuten dauern.
Kunden ohne Preislisten-Service legen die neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich selbst an. Wie Sie neue Preise selbst anlegen können, ist in folgendem Video erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)
Alternativ können Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen neuer Gültigkeitsbereiche öffnen.
Hinweis dazu: Zum 1.1.2024 gilt für die GKV-Preise die Splittingregel 4 (termingenaue Abrechnung). Nach dem Eingeben der neuen Preise werden betroffene Rezepte immer dann angepasst und ggf. gesplittet, wenn Sie mit dem Rezept „aktiv“ etwas tun. Zum Beispiel einen Termin wahrnehmen oder eine Änderung vornehmen.