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Physiotherapie: Blankoverordnung ab 01.11.2024

Stand 15.11.2024

Dieser Beitrag unterteilt sich im Folgenden in konkrete Handhabungstipps, Vorbereitungen und häufig gestellte Fragen (ganz unten Thema 10: FAQ). Der Beitrag wird laufend aktualisiert, schauen Sie gern regelmäßig „rein“!

7-Minuten-Video (Handhabung der Blankoverordnung in THEORG)

3-Minuten-Video (Preislistenservice: nachträgliches Importieren der BV-Leistungen)

1. Infos zum Update – ab Version 15.90

Ab der Version 15.90 stehen die Anpassungen zur Physio-Blankoverordnung in THEORG zur Verfügung.
Jede nachfolgende Version enthält auch immer alle Funktionen der vorherigen Version. Sie können also zum Beispiel problemlos von einer Version 15.69 auf die Version 15.92 updaten, ohne dass Ihnen Funktionen aus Versionen dazwischen verloren gehen.

Welche Neuerungen in den einzelnen Versionen konkret hinzugekommen sind, können Sie in der „Versionsinfo“ (2) einsehen. Diese finden Sie in Ihrem THEORG, im Hauptmenü über den Menüpunkt {Anleitungen} (1).

Die „Blankoverordnungs-Versionen“ (also 15.90 und folgende) befinden sich aktuell bereits bei über 8.000 Kunden im Einsatz.
Über die {Online-Dienste} in Ihrem Hauptmenü (3) wird die jeweils neueste Version angeboten.

Wenn Sie das Update einspielen, so denken Sie vorher daran, wie gewohnt eine Datensicherung zu erstellen. Im Update ist eine Broschüre zum Umgang mit Physio-Blankoverordnungen enthalten.

Hinweis: Sollten Sie bereits eine Blankoverordnung bekommen und noch kein Update (Version 15.90 oder später) installiert haben, so beachten Sie hierbei unsere Tipps im Thema 3: „Blankoverordnung ohne Update in THEORG handhaben.“

2. Update eingespielt: Wie lege ich eine Blankoverordnung an?

Ein Video-Tutorial zur Handhabung von Blankoverordnungen finden Sie hier:

Eine ausführliche Broschüre können Sie hier öffnen.

3. Blankoverordnung ohne Update in THEORG handhaben.

Auch ohne Update können Sie „Blankoverordnungen“ in THEORG zunächst erfassen und terminieren. Erst zur Abrechnung ist zwingend das Update nötig.

Achtung: Nutzen Sie für Blankoverordnungen nur die neuen „Blankoverordnungs-Heilmittel“! Wenn die neuen Leistungen in Ihrem THEORG-Bestand bisher noch nicht enthalten sind, informieren Sie sich im Thema 4 „Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen MIT PRL-SS“ oder Thema 5 „Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen OHNE PRL-SS“, wie Sie das vorbereiten können.

Sollten Sie bereits vor dem Einspielen des Updates die ersten Blankoverordnungen bekommen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Legen Sie Blankoverordnungen zunächst wie gewohnt als Muster 13 Rezept an.



  2. Befüllen Sie die bekannten Felder (Rezeptdatum, Arzt, Diagnose, …) wie gewohnt. Beachten Sie bei der Auswahl der Heilmittel bitte folgende Hinweise:



    1. Wählen Sie die Anzahl der primären und ergänzenden Heilmittel (im Beispiel KG BV, MT BV, WP BV) so „realistisch wie möglich“, damit Sie normal terminieren können. Leistungen, die pro Verordnung nur einmal berechnet werden können (im Beispiel PD BV, BD BV, VP BV), legen Sie mit der Anzahl 1 im Rezept an.
    2. Nur die neuen Blankoverordnung-Heilmittel verwenden!
    3. Nutzen Sie bei Blankoverordnungen NICHT den Haken bei „Doppelbehandlung“.
    4. Die Therapiefrequenz kann leer bleiben. Warnungen zu Frequenz und zur HMR-Prüfung können Sie hier ignorieren
  3. Terminieren Sie alle Leistungen wie gewohnt.
  4. Kassieren Sie, je nach Strategie, die Zuzahlung. Beachten Sie hierzu die Tipps im Thema 9: „Überlegungen zur Zuzahlung“
  5. Um eine Blankoverordnung korrekt abrechnen zu können, brauchen Sie nun das Update. Nach dem Einspielen des Updates können Sie das Rezept über den Menüpunkt {Muster ändern} in eine [Kasse (Muster 13 Blankoverordnung)] umwandeln.
4. Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen MIT Preislistenservice

Für die Blankoverordnung werden neue Heilmittelpositionen eingeführt. Diese kommen zu den bisherigen Physio-Heilmitteln hinzu. So gibt es zum Beispiel ab dem 01.11.2024 weiterhin eine „KG“ (Positionsnummer 20501) und neu hinzu kommt eine „KG BV“ (Positionsnummer 20535). Auf Blankoverordnungen dürfen ausschließlich „Blankoverordnungs-Heilmittel“ ausgewählt werden!

Ganz neu sind drei Positionen:

  • „Physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) -> muss zu Beginn einer Blankoverordnung durchgeführt werden
  • „Bedarfsdiagnostik“ (BD) -> kann einmal durchgeführt werden, frühestens 28 Tage nach PD
  • „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“

Der Preislistenservice kennt alle neuen Positionen, deren Preise und Positionsnummern.

Wurde der Preislistenservice seit der Veröffentlichung der BV-Preise noch nicht ausgeführt, so wird er die neuen Heilmittel direkt zum Import anbieten. Eine Anleitung dazu finden Sie direkt unter dem folgenden Hinweis.

Hinweis: Falls Ihnen der Preislistenservice nur "grüne Haken" anzeigt und keine neuen Heilmittel anbietet, so ist dieser Punkt in der Vergangenheit bereits übersehen/übergangen worden. In diesem Fall müssen die Heilmittel nachträglich importiert werden. Wie das geht, zeigt Ihnen folgendes 3-Minuten-Video (oder Sie können es in diesem Thema weiter unten als Textanleitung nachlesen):

Der Preislistenservice zeigt bei Ihnen noch "gelbe Dreiecke" an? Dann gehen Sie wie folgt vor:

(1)    Der Preislistenabgleich zeigt Ihnen...
(2)    Tarife mit einem gelben Dreieck an.
(3)    Klicken Sie unbedingt auf „Details öffnen“!
(4)    Hier werden Ihnen nun alle neuen Heilmittel angeboten. Klicken Sie „Heilmittel anlegen“ nacheinander bei allen Heilmittel an, die Sie benötigen.
(5)    Erst, wenn alle benötigten Heilmittel angelegt wurden, gehen Sie auf „Alle Preise einspielen“.

Hinweis: Nach „Alle Preise einspielen“ prüft THEORG routinemäßig alle vorhandenen Rezepte auf mögliche Splittungen. Bitte unterbrechen Sie diesen Vorgang nicht.

 

Wie Sie die Heilmittel nachträglich importieren können, lesen Sie in der nachfolgenden Bild-Anleitung:

(1)    Gehen Sie in {Stammdaten} {Heilmittel} auf {Neu},
(2)    wählen Sie Ihr Physio-Preislisten-Set aus und gehen Sie auf [Weiter].
(3)    Im Feld <Referenznummer> können Sie die konkrete Positionsnummer eingeben. Oder Sie öffnen die Auswahl (Pfeil) und geben dann im Suchfenster "bv" ein. Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit der Blankoverordnung abgerechnet werden dürfen. Wählen Sie das benötigte Heilmittel mit [OK] aus. Mit [Weiter] legt THEORG die zusätzlichen Daten (Kürzel und Leistungsbezeichnung) an, Sie können den zugehörigen Preis einsehen und das Heilmittel [Anlegen].

 

(1)    Wenn Sie anschließend bei einem der neuen Heilmittel in der Lasche {Preise} bei einem GKV-Tarif (zum Beispiel AOK) auf das kleine Plus-Symbol klicken,
(2)    klappen sich alle Gültigkeitsbereiche dieses Tarifs auf und Sie können
(3)    den Preis von 0,00 Euro im Bereich BIS 31.10.2024 sehen und AB 01.11.2024 einen Preis und eine Positionsnummer.

5. Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen OHNE Preislistenservice

Für die Blankoverordnung werden neue Heilmittelpositionen eingeführt. Diese kommen zu den bisherigen Physio-Heilmitteln hinzu. So gibt es zum Beispiel ab dem 01.11.2024 weiterhin eine „KG“ (Positionsnummer 20501) und neu hinzu kommt eine „KG BV“ (Positionsnummer 20535).

Auf Blankoverordnungen dürfen ausschließlich „Blankoverordnungs-Heilmittel“ ausgewählt werden!

Ganz neu sind drei Positionen:

  • „Physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) => muss zu Beginn einer Blankoverordnung durchgeführt werden
  • „Bedarfsdiagnostik“ (BD) => kann einmal durchgeführt werden, frühestens 28 Tage nach PD
  • „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“

Alle Heilmittel, dazugehörige Positionsnummern und Preise finden Sie auf der Seite des GKV (dort im Bereich Blankoverordnung – Physiotherapie) in der „Anlage 2“.
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband  

Da die neuen Leistungen erst ab dem 01.11.2024 erbracht werden dürfen, muss zunächst unter {Stammdaten} {Heilmittel} ein neuer Gültigkeitsbereich ab dem 01.11.2024 für alle gesetzlichen Kassentarife angelegt werden.

In folgendem Video wird erklärt, wie man einen neuen Gültigkeitsbereich manuell anlegt:
Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo  

Anschließend können die neuen Heilmittel über {Neu} angelegt und hierbei Preise und Positionsnummern eingegeben werden.

(1)    Wählen Sie für eine neue Leistung ein aussagekräftiges Kurzzeichen,
(2)    eine aussagekräftige Leistungsbezeichnung und
(3)    achten Sie auf die korrekte Leistungsklasse.

Tipp: Die neuen Leistungen PD und BD legen Sie als „sonstige Leistung“, die Versorgungsbezogene Pauschale als „Bericht/Pauschale“ an.

6. Sind weitere Vorbereitungen in THEORG notwendig?

Es sind keine weiteren Vorbereitungen in THEORG zwingend nötig.

Sie können eine Textvorlage als Blitzdruck einrichten, die Sie zum „Informieren über die zu erwartende Zuzahlung“ für Patienten nutzen können. Der Textname lautet: r-zuza_info_bv.ttx und ist ab der THEORG-Version 15.63 im Textverzeichnis enthalten.

Ab der Version 15.92 sind im Programm zwei neue Mustertexte für die Patienten-Information über die Zuzahlung einer Blankoverordnung in der Physiotherapie ausgeliefert. Die Texte r-zuza_info_BV_Physio_V1.ttx und r-zuza_info_BV_Physio_V2.ttx enthalten zusätzlich eine Information über einen geschätzten minimalen und maximalen Zuzahlungsbetrag, der anhand der Diagnose und vermuteter Anzahl und Leistungen errechnet ist.

(1)  Um einen weiteren Text im Blitzdruck-Fenster zu hinterlegen, gehen Sie in der Rezeptkartei
(2)  auf den Menüpunkt {Drucken}.
(3)  Wählen Sie die Schaltfläche [Einrichten (F12)] und entscheiden Sie,
(4)  in welcher Lasche Sie den Text einfügen möchten.
(5)  Markieren Sie eine „freie“ Zeile und
(6)  gehen sie auf [Eintrag ändern].
(7)  Über das kleine Ordnersymbol in der Zeile „Dateiname“ können Sie einen Text aus dem THEORG-Textverzeichnis auswählen.
(8)  Mit [OK] schließen Sie den Vorgang ab.

Hinweis: Beispielberechnungen für zu erwartende Zuzahlungen finden Sie in folgendem PDF-Dokument: Beispielberechnungen Zuzahlung  

7. Überblick über die neuen Regelungen zur Blankoverordnung

Der GKV-Spitzenverband hat für den Bereich Physiotherapie eine neue Vereinbarung zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (sogenannte Blankoverordnung) veröffentlicht, im „Vertrag nach §125a SGB V (Blankoverordnung)“.

Diese Vereinbarung gilt ab dem 01.11.2024.

Einzelheiten zur neuen Vereinbarung „Blankoverordnung“ im Bereich Physiotherapie (gültig ab 01.11.2024) können Sie direkt auf der Seite des GKV nachlesen (dort ganz nach unten scrollen):

Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband  

  1. Ab dem 01.11.2024 können Arztpraxen für GKV-Rezepte „Blankoverordnungen“ ausstellen. Das Wort „Blankoverordnung“ muss auf dem Muster 13 im Feld „Heilmittel“ stehen.
  2. Eine Blankoverordnung kann nur für die Diagnosegruppe EX und für ca. 100 ICD-10-Codes (Bereich Schultergelenk) ausgestellt werden.
  3. Eine Blankoverordnung ist 16 Wochen ab Verordnungsdatum gültig. Es gilt die Frist von 28 Tagen (14 bei dringlichem Behandlungsbedarf) bis zum Beginn der Behandlung, weitere Fristen gelten nicht.
  4. Die Auswahl der Heilmittel trifft die Therapeutin/der Therapeut. Alle Heilmittel, die im HMK für die Diagnosegruppe EX hinterlegt sind, dürfen verwendet werden (außer D1).
  5. Pro Behandlungstag dürfen bis zu zwei primäre Heilmittel durchgeführt werden. Dabei ist es möglich unterschiedliche primäre Heilmittel zu verwenden oder Doppelbehandlungen durchzuführen. Zusätzlich kann ein ergänzendes Heilmittel verwendet werden.
  6. Für die Blankoverordnung wurden neue Heilmittelpositionen eingeführt. Diese kommen zu den bisherigen Physio-Heilmitteln hinzu. So gibt es zum Beispiel ab dem 01.11.2024 weiterhin eine „KG“ und neu hinzu kommt eine „KG BV“.
    Ganz neu sind 3 Positionen:
    „Physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) => muss zu Beginn einer Blankoverordnung durchgeführt werden
    „Bedarfsdiagnostik“ (BD) => kann einmal durchgeführt werden, frühestens 28 Tage nach PD
    „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“
  7. Der Rezeptwert und dadurch auch die Zuzahlung kann variieren. Lesen Sie dazu mehr im Thema 7 „Überlegungen zur Zuzahlung“.
  8. Eine Zwischenabrechnung ist nicht vorgesehen.
  9. Bei Erreichung des Therapieziels kann die Verordnung auch vor Ende der 16 Wochen abgerechnet werden. Für den Fall eines „Rezidivs“ kann die Behandlung wieder aufgenommen werden. Allerdings steht hierzu die technische Definition zur Abrechnung seitens der Krankenkassen noch nicht zur Verfügung.
8. Überlegungen zur Terminierung

Sie haben nun bei Patienten mit einer Blankoverordnung eine größere Freiheit, die Therapie bei der

  • Auswahl der Heilmittel,
  • Anzahl der Termine und
  • Doppelbehandlung/zwei primäre Heilmittel

zu variieren. Diese Freiheit muss aber in den Praxisalltag mit vollen Terminplänen, langen Wartelisten etc. integriert werden. Aus Gesprächen mit verschiedenen Physiotherapie-Praxen ergeben sich folgende mögliche Szenarien:

Variante 1:

  • Terminierung der physiotherapeutischen Diagnostik und „vorläufige“ Terminierung der Behandlungen (z. B. 12 Termine „KG“ mit 2 Terminen/Woche einplanen)
  • Anpassungen während des Behandlungsverlaufs (z. B. zusätzlich ergänzendes Heilmittel, Doppelbehandlung, Wechsel zu KGG)

Variante 2:

  • Durchführung der physiotherapeutischen Diagnostik
  • Terminierung der eigentlichen Behandlungen erfolgt im Anschluss anhand des aufgestellten Behandlungsplans

Besprechen Sie die Szenarien im Praxis-Team und stimmen Sie sich ab.

9. Überlegungen zur Zuzahlung

Wann sollte die Zuzahlung kassiert werden? Die Höhe der Zuzahlung kann je nach Anzahl der Termine und nach Art der Behandlungen variieren und kann sich über die Behandlungszeit verändern. Dennoch muss der Patient über die zu erwartende Höhe und auch Rückzahlungsansprüche informiert werden (Blankoverordnungsvertrag §3 Absatz 2).

Welche Strategien sind denkbar?

  1. Kassieren zum Schluss
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren.
    Kassieren nach dem letzten Termin.

    Hinweis: Sollte der Patient zum letzten Termin nicht erscheinen, so verfahren Sie wie bisher auch.

  2. Kassieren zu Beginn
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren. Alle Behandlungen terminieren.
    Zuzahlung im Anschluss an die Terminierung direkt kassieren.
    Zum Schluss der Verordnung ggf. die Zuzahlung korrigieren. Zu viel gezahlte Zuzahlung erstatten bzw. fehlende Beträge beim Patienten nachfordern.

    Hinweis: Hier ist damit zu rechnen, dass sich über den Behandlungsverlauf Änderungen ergeben. Es ist nicht möglich, eine Nachforderung über eine Restzahlung an den Kostenträger zu stellen.

  3. Teilkassieren der Zuzahlung
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren.
    Zuzahlung teilkassieren. Überlegen, im Abstand von wie vielen Wochen oder Terminen ein Betrag (in welcher Höhe?) kassiert werden soll. Mit Patient besprechen.
    Zum Schluss der Verordnung ggf. die Zuzahlung korrigieren. Zu viel gezahlte Zuzahlung erstatten bzw. fehlende Beträge beim Patienten nachfordern.

    Hinweis: Es ist nicht möglich, eine Nachforderung über eine Restzahlung an den Kostenträger zu stellen.

Besprechen Sie diese Strategien im Praxis-Team und stimmen Sie sich ab.

Wie informiere ich die Patienten über die zu erwartende Zuzahlung?
Im Blankoverordnungsvertrag ist festgelegt, dass Sie den Patienten über die Höhe der zu erwartenden Zuzahlung schriftlich informieren müssen (§3 Absatz 2):

„Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung darüber aufzuklären, dass es dem Leistungserbringer obliegt, über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten zu bestimmen und dass sich die Höhe der von der oder dem Versicherten zu zahlenden Zuzahlung danach richtet.“

Sie können eine Textvorlage als Blitzdruck einrichten, die Sie zum „Informieren über die zu erwartende Zuzahlung“ für Patienten nutzen können. Der Textname lautet: r-zuza_info_bv.ttx und ist ab der THEORG-Version 15.63 im Textverzeichnis enthalten.

(1)  Um einen weiteren Text im Blitzdruck-Fenster zu hinterlegen, gehen Sie in der Rezeptkartei
(2)  auf den Menüpunkt {Drucken}.
(3)  Wählen Sie die Schaltfläche [Einrichten (F12)] und entscheiden Sie,
(4)  in welcher Lasche Sie den Text einfügen möchten.
(5)  Markieren Sie eine „freie“ Zeile und
(6)  gehen sie auf [Eintrag ändern].
(7)  Über das kleine Ordnersymbol in der Zeile „Dateiname“ können Sie einen Text aus dem THEORG-Textverzeichnis auswählen.
(8)  Mit [OK] schließen Sie den Vorgang ab.

Hinweis: Beispielberechnungen für zu erwartende Zuzahlungen finden Sie in folgendem PDF-Dokument: Beispielberechnungen Zuzahlung  

10. FAQ
  1. Fällt die Blankoverordnung in die Budgetberechnung der Arztpraxis?
    Nein.

  2. Muss eine Arztpraxis eine Blankoverordnung ausstellen?
    Nein.
    Bei wichtigen medizinischen Gründen kann eine Nicht-Blankoverordnung ausgestellt werden.

  3. Für wen gilt die Blankoverordnung, welche Kassen vergüten Sie?
    Sie gilt für GKV-Rezepte, Beihilfe-Rezepte und Rezepte der Postbeamten A.
    Sie gilt nicht für BG-, Privatverordnungen und nicht im Bereich des Entlassmanagements.

  4. Darf jede Praxis eine Blankoverordnung annehmen?
    Nein.
    Ausgeschlossen sind folgende Praxen: Masseur/Bademeister, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Kurbetriebe sowie sonstige therapeutische Heilpersonen. Es sind nur Leistungserbringer aus dem Bereich 22 (Krankengymnast/Physiotherapeut) zur Annahme und Abrechnung berechtigt.

  5. Darf eine weitere Verordnung im Bereich Schulter während der Gültigkeit der Blankoverordnung angenommen werden?
    Nein.
    Ausnahme: Eine Verordnung mit unterschiedlicher Lokalisation (rechts/links)

  6. Ist eine Begründung bei Unterbrechung von mehr als 14 Tagen erforderlich?
    Nein.

  7. Übermittelt THEORG bei der Abrechnung (MLA) den korrekten Leistungserbringergruppenschlüssel (22 00 502) und die korrekte Schlüsselkennzeichnung (05)?
    Ja.

  8. Muss die Leistung „Hausbesuch“ verordnet worden sein?
    Ja.

  9. Was mache ich, wenn Angaben auf der Blankoverordnung fehlen oder nicht korrekt sind?
    Vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit dem Arzt.

  10. Prüft THEORG die 28-Tage-Frist zwischen PD und BD?
    Ja, ab der Version 15.92 wird die Frist zwischen PD und BD geprüft.

  11. Gibt es einen angepassten Arztbericht in THEORG?
    Nein. Wir prüfen eine mögliche Umsetzung.

  12. Ich habe bisher nicht in THEORG terminiert und möchte das auch zukünftig nicht. Wie gehe ich vor?
    Sie legen alle benötigten neuen Heilmittel an. Tipps dazu finden Sie in den Themen 4. und 5.
    Anschließend legen Sie in THEORG alle Blankoverordnungen ebenfalls als [Kasse (Muster 13)] an und hinterlegen alle behandelten Leistungen in der abzurechnenden Anzahl. Ihre Abrechnung mit der Abrechnungsstelle können Sie dann wie gewohnt durchführen.

  13. Muss ich bei Blankoverordnungen auf der Rückseite etwas Besonderes beachten?
    Ja. Achten Sie darauf, dass Sie pro Termin alle Leistungen angeben. Bei Doppelbehandlungen schreiben Sie zum Beispiel auch „Krankengymnastik, Krankengymnastik“. Achten Sie außerdem darauf, dass die Angabe der Leistung „leserlich“ ist.

  14. Nach dem Update werden meine Rezept-Rückseiten teilweise mit doppelten Heilmitteln bedruckt. Was kann ich tun?
    Das liegt am Splitting in den Rezepten. Unter Umständen haben Sie noch „alte“ Texte zum Bedrucken Ihrer Rezept-Rückseiten im Einsatz. Seit der Version 14.62 gibt es Texte, die die hinterlegten Leistungen aus den Terminen (in Terminplan bzw. Terminblatt) verwenden. Diese neuen Texte heißen:

    r-behleistungen_rückseite.ttx
    r-behleistungen_rückseite_mittig.ttx
    r-behleistungen_rückseite_Z13.ttx

    Wie Sie einen neuen Text als „Blitzdruck“ im Rezept einfügen können, ist hier im Beitrag im Thema „6. Sind weitere Vorbereitungen in THEORG notwendig?“ genau erklärt.

  15. Wie füge ich in einem Termin eine „Doppelbehandlung“ ein?
    Sie tragen die betreffende Leistung zweimal im Termin ein, das heißt Sie wählen sie in den Behandlungsfeldern zweimal aus.

  16. Ich habe ein Update 15.91 oder später, die Heilmittel sind angelegt und die Preise drin. Ich kann aber trotzdem im Rezept bei {Neu} keine „Blankoverordnung“ auswählen. Was könnte noch fehlen oder falsch sein?
    Prüfen Sie in {Stammdaten} {Mandanten} oben links das Feld „Heilmittelbereich“. Dieses muss auf „Physiotherapie“ stehen. Falls Sie mehrere Mandanten haben, so achten Sie darauf, jeweils den richtigen Heilmittelbereich zuzuordnen.

  17. Bei einer Blankoverordnung sehe ich bei der Terminierung keine „Ampel“. Woran könnte das liegen?
    Es könnte sein, dass es sich hierbei um ein Rezept mit „BVB“ oder „LHB“ handelt. Da diese Verordnungen von der Ampel-Regelung ausgenommen sind, wird diese nicht angezeigt.
    Ob eine Verordnung als „BVB/LHB“ eingestuft wurde, sehen Sie im Rezept oben rechts neben dem farbigen Punkt.

  18. In meinen BV-Rezepten wird mir keine HMR-Prüfung angezeigt. Muss ich noch etwas einstellen?
    Nein, die Blankoverordnungen unterliegen nicht der HMR-Prüfung. Für sie gilt eine „Ampelregelung“. Alle wichtigen Infos zur Ampel finden Sie im jeweiligen Rezept in der Lasche {Verordnung} unterhalb der verordneten Heilmittel in [Informationen].



  19. Bei den Blankoverordnungen kann ich das Heilmittel MLD/Lymphdrainage nicht auswählen. Was ist zu tun?
    Bei Blankoverordnungen dürfen zum aktuellen Stand nur Leistungen genutzt werden, die der Diagnosegruppe EX zugeordnet sind. MLD/Lymphdrainage gehört nicht dazu.
    Alle Leistungen, die aktuell auf einer Physio-Blankoverordnung genutzt werden dürfen, finden Sie in dieser Liste, die vom GKV veröffentlicht wurde: Anlage 2 - Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125a SGB V für Phyiotherapie i.d.F. vom 01.11.2024

    Tipp: Seit dem 1.10.2024 gibt es besondere Bestimmungen für MLD-Rezepte. Das hat mit den Blankoverordnungen nichts zu tun. Vielleicht hat aber die zeitliche Nähe beider Neuerungen zu Verwechslungen geführt. Alle Infos zu den MLD-Bestimmungen finden Sie hier: Änderung der HMR zu MLD ab 01.10.2024 - Newsticker THEORG

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