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Physio- und Ergotherapie: neue BG-Preise ab 01.01.2024

Stand 18.12.2023

Ab 01.01.2024 gelten für Physio- und Ergotherapie neue Vergütungsvereinbarungen für BG-Rezepte.
Die entsprechenden Gebührenverzeichnisse mit allen Details können Sie hier finden: DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer

Für Kunden mit Preislisten-Service stehen die neue Preise ab sofort zur Verfügung.
Sie bekommen beim Programmstart eine Meldung, dass neue Preise zur Verfügung stehen und können diese direkt einspielen.
Sie können den Preislistenabgleich auch jederzeit manuell starten in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich}.

Kunden ohne Preislisten-Service legen die neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich selbst an. Wie Sie neue Preise selbst anlegen können, ist in folgendem Video erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)

Alternativ können Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen neuer Gültigkeitsbereiche öffnen.

Hinweis:  
- BG-Verordnungen sind zuzahlungsfrei.
- Zum 01.01.2024 gilt für die BG-Preise die „Splittingregel 7“ (Tag der ersten Behandlung).
- BG-Verordnungen müssen, falls gewünscht, manuell gesplittet werden.

Wie genau Rezepte manuell gesplittet werden, können Sie im folgenden Video anschauen (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.) oder hier nachlesen:

zum vimeo-video

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