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Physio – neue Preise für Beihilfe und Post A ab 01.02.2026

Stand: 27.01.2026

Beihilfe

Für die Beihilfe gelten neue bundeseinheitliche Preise ab dem 01.02.2026.
Kunden mit Preislistenservice bekommen diese Preise in Kürze angeboten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an. (Tipps ganz unten dazu bitte beachten.)

Post A

Für Post A-Versicherte gelten neue bundeseinheitliche Preise ab dem 01.02.2026.
Kunden mit Preislistenservice bekommen diese Preise in Kürze angeboten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an. (Tipps ganz unten dazu bitte beachten.)

Tipp für Kunden ohne Preislistenservice:

Eine Videoanleitung zum Anlegen eines neuen Gültigkeitsbereiches mit neuen Preisen finden Sie hier:
Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo

Bei Post A wird der der Bereich ab 01.02.2026 mit der Splitting-Regel 4 angelegt – das Rezept wird termingenau gesplittet.
Bei der Beihilfe wird immer Regel 1 verwendet – das Rezept wird nicht gesplittet, sondern zu dem Preis berechnet, der zum Rezeptausstellungsdatum gilt.

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