Physio – neue Preise ab 01.04.2025
Stand: 21.05.2025
Die neuen Preise ab 01.07.2025 stehen über den Preislistenservice zur Verfügung und können eingespielt werden.
Hinweis: Die Zeitspanne der „Ausgleichspreise“ (01.04.2025 - 30.06.2025 vorübergehende Erhöhung um 8,02 %) endet zum 30.06.2025. Die neuen Preise ab 01.07.2025 verringern sich ab diesem Stichtag auf die ursprünglich (in der Schiedsverhandlung am 19.03.2025) vereinbarte Vergütungssteigerung von 4,01 %.
Alle Preise finden Sie auch auf der Seite des GKV in der Rubrik „Physiotherapie“ und dort die „Anlage 2 zum Vertrag nach §125 Abs. 1 SGB V“: Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel
Das Dokument ist unterteilt: zunächst in die Auflistung der Preise ab 01.04.2025 und später dann auch die Preise ab 01.07.2025.
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Stand: 17.04.2025 - 12:00 Uhr
Die Schiedsstelle hat die finale Entscheidung getroffen und verkündet.
Die neuen Preise ab 01.04.2025 wurden Kunden mit Preislistenservice bereits zur Verfügung gestellt und können eingespielt werden.
Da die Splittingregeln für „Nicht-Blankoverordnungen“ (Regel 4) und „Blankoverordnungen“ (Regel 1) voneinander abweichen, brauchen Sie ein Update. Dieses Update beinhaltet die automatische Berechnung der Blankoverordnungen nach Ausstellungsdatum. Das Update wird Ihnen über die {Online-Dienste} bereitgestellt. Nach dem Update ist für Sie nichts weiter zu tun.
Bitte beachten Sie, dass wir das Update nach und nach zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Geduld, sollte es bei Ihnen noch nicht verfügbar sein.
Folgende Fragen haben uns zu Preisen, Splittingregeln, Update usw. erreicht:
- Ich habe mit dem Einspielen der Preise gewartet. Was muss ich zuerst einspielen – Update oder Preise?
Die Reihenfolge des Einspielens spielt keine Rolle. Denken Sie aber an Ihre Datensicherung vor dem Einspielen des Updates. - Muss ich nach dem Update noch etwas machen/beachten?
Nein. - Muss ich meine Splittingregeln bearbeiten?
Nein. Das Update beinhaltet die Berechnung der Blankoverordnungen nach Ausstellungsdatum – unabhängig der eingestellten Splittingregel. - Ich habe das Update eingespielt und in THEORG steht trotzdem noch die „Splittingregel 4“. Habe ich etwas falsch gemacht?
Nein. Die Splittingregel 4 ist für alle „Nicht-Blankoverordnungen“ korrekt. Alle Rezepte mit dem Rezepttyp „Blankoverordnung“ werden separat nach Regel 1 (nach Ausstellungsdatum) gesplittet. - Ich habe keinen Preislistenservice und trage die Preise manuell ein. Wie mache ich das mit den unterschiedlichen Splittingregeln im gleichen Gültigkeitsbereich?
Sie geben im Gültigkeitsbereich „ab 01.04.2025“ die Splittingregel 4 an. Damit werden alle „Nicht-Blankoverordnungen“ korrekt gesplittet. Außerdem spielen Sie das THEORG-Update 16.03 (gesicherte Version) oder ab Version 16.18 ein. Das Update beinhaltet die Berechnung der Blankoverordnungen nach Ausstellungsdatum – unabhängig der eingestellten Splittingregel. - Wie ermittle ich nach dem Einspielen der Preise Rezepte mit zu geringer Zuzahlung?
Diese Rezepte ermitteln Sie über {Rezept} {Checken} – „G Rezepte mit Zuzahlungsdifferenz“. Eine Liste der gefundenen Rezepte können Sie im Anschluss über {Drucken} Lasche {Listen/Formulare} drucken. Dabei bekommen Sie zunächst eine Vorschau. - Ergänzt am 23.04.2025: Ich habe die neuen Preise ab 01.04.2025 in meinem THEORG, aber es fehlt ein Preis im Gültigkeitsbereich bis 31.03.2025. Was muss ich tun?
Um Preise in einem älteren Gültigkeitsbereich nachzutragen, gehen Sie aus dem Hauptmenü
(1) in {Stammdaten} {Heilmittel},
(2) öffnen dort den Menüpunkt {Gültigkeitsbereiche},
(3) wählen einen [Tarif] aus, in welchem Sie Preise nachtragen wollen,
(4) markieren den „betroffenen“ Gültigkeitsbereich (also den Bereich, in welchem Sie die Preise benötigen) und
(5) klicken Sie auf [Preise bearbeiten].
(6) In der Auflistung der Heilmittel können Sie nun alle fehlenden Preise und Positionsnummern nachtragen und
(7) die Liste mit [OK] schließen.
Für Informationen und zur Bereitstellung von älteren Preisen wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband oder die betroffenen Kostenträger.
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Stand: 16.04.2025 - 14:30 Uhr
Die Schiedsstelle hat die finale Entscheidung getroffen und verkündet. Details finden Sie hier: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/vertraege/vertraege.jsp
Wir hatten am 09.04.2025 hier im Beitrag die möglichen Varianten der Einigung dargestellt, Variante 3 ist nun eingetroffen:
Erfolgt die Einigung zur Splittingregel dahin, dass nur die „Blankoverordnungen“ nach Regel 1 (Ausstellungsdatum) gesplittet werden sollen, stellen wir Ihnen kurzfristig ein THEORG-Update zur Verfügung. Dieses Update würde Ihnen wie gewohnt über die {Onlinedienste} zur Verfügung gestellt. Das Update würde automatisch nur die Blankoverordnungen nach Rezeptdatum berechnen. „Nicht-Blankoverordnungen“ wären ohnehin bereits mit Splittingregel 4 (Tag der Behandlung) korrekt berechnet.
Das Update steht bereit und wird nach und nach über die Online-Schnittstelle verteilt. Prüfen Sie in Ihrem THEORG regelmäßig im Hauptmenü die {Online-Dienste}.
Tipp für MLA-Pro-Abrechner:
Sie haben bereits Rezepte (Nicht-Blankoverordnungen) freigegeben und möchten diese nach dem 01.05.2025 mit den neuen Preisen abrechnen, dann lesen Sie hier unsere Kurzinformation.
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Stand: 15.04.2025 - 09:00 Uhr
Aktuell gibt es weiterhin keine neuen Informationen von der Schiedsstelle.
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Stand: 10.04.2025 - 12:00 Uhr
Der Preislistenservice bietet die neuen Preise zum Einspielen an.
Beachten Sie bitte unsere Hinweise und Informationen vom 09.04.2025 hier im Beitrag etwas weiter unten.
Die neuen Preise werden beim Programmstart gemeldet. Sollten Sie sich entscheiden, die Preise heute noch nicht einzuspielen, werden diese beim nächsten Programmstart erneut angeboten.
Sie können den Preislistenabgleich jederzeit auch manuell über {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} starten.
Hinweis: Der Preislistenservice meldet einen „Hinweis“. Hintergrund-Informationen zu den entfallenen Leistungen finden Sie in diesem Beitrag.
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Stand: 09.04.2025 - 11:00 Uhr
Beide Physio-Preislisten mit Gültigkeit ab 01.04.2025 auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes gelten weiterhin nur „vorbehaltlich“: Preisliste „Nicht-Blankoverordnungen“ und Preisliste „Blankoverordnung“
Uneinigkeit zwischen Verbänden und Kassen besteht zur abweichenden Splittingregel – Rezeptausstellungsdatum oder Behandlungsdatum.
Wir hoffen auf eine baldige Einigung. Wir werden Sie weiterhin in diesem Beitrag auf dem Laufenden halten.
Obwohl die finale Entscheidung weiterhin aussteht, werden wir Ihnen die Preise mit Splittingregel 4 (Tag der Behandlung) über den Preislistenservice ab morgen Mittag zur Verfügung stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese direkt einspielen oder eine finale Entscheidung abwarten wollen.
Die neuen Preise dürfen frühestens ab dem 01.05.2025 mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Was passiert, wenn Sie die Preise direkt einspielen?
- THEORG legt einen neuen Gültigkeitsbereich ab 01.04.2025 mit Splittingregel 4 an.
- Alle „Nicht-Blankoverordnungen“ UND alle „Blankoverordnungen“ werden nach „Tag der Behandlung“ automatisch gesplittet.
Mögliche Varianten der Einigung und deren Folgen in THEORG:
Variante 1:
Erfolgt die Einigung zur Splittingregel dahin, dass ALLE Verordnungen nach Regel 4 (Tag der Behandlung) gesplittet werden dürfen, müssen Sie nichts weiter tun.
Variante 2:
Erfolgt die Einigung zur Splittingregel dahin, dass ALLE Verordnungen nach Regel 1 (Ausstellungsdatum) gesplittet werden sollen, stellen wir Ihnen eine angepasste Preisliste zur Verfügung. Diese neue Preisliste würde Ihnen wie gewohnt gemeldet werden und Sie können diese einfach einspielen.
Variante 3:
Erfolgt die Einigung zur Splittingregel dahin, dass nur die „Blankoverordnungen“ nach Regel 1 (Ausstellungsdatum) gesplittet werden sollen, stellen wir Ihnen kurzfristig ein THEORG-Update zur Verfügung. Dieses Update würde Ihnen wie gewohnt über die {Onlinedienste} zur Verfügung gestellt. Das Update würde automatisch nur die Blankoverordnungen nach Rezeptdatum berechnen. „Nicht-Blankoverordnungen“ wären ohnehin bereits mit Splittingregel 4 (Tag der Behandlung) korrekt berechnet.
Wir hoffen auf eine baldige Einigung. Wir werden Sie weiterhin in diesem Beitrag auf dem Laufenden halten. Je nach Variante stellen wir Ihnen zeitnah das passende Update bereit.
Kunden ohne Preislistenservice entscheiden ebenfalls selbst, ob sie die neuen Preise bereits anlegen oder noch warten möchten. Bitte beachten Sie auch hier die oben genannten Varianten der möglichen Einigung.
Eine Videoanleitung zum Anlegen eines neuen Gültigkeitsbereiches finden Sie hier: Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo
Hinweis:
Sie sind unsicher, ob Sie den THEORG-Preislistenservice lizenziert haben? Das können Sie in THEORG überprüfen: Gehen Sie dazu aus dem Hauptmenü auf den Menüpunkt {Systeminfos}. Wenn Sie den Preislistenservice gebucht haben, wird Ihnen in der linken Spalte im Bereich „Online“ der „Preislistenservice“ mit der Anzahl der verschiedenen Listen angezeigt.
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Stand: 07.04.2025 - 09:00 Uhr
Zu den neuen Physio-Preisen gibt es aktuell keine Neuerungen.
Wir gehen davon aus, dass noch Anfang dieser Woche eine Entscheidung von der Schiedsstelle getroffen wird.
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Stand: 04.04.2025 - 09:00 Uhr
Zu den neuen Physio-Preisen gibt es aktuell keine Neuerungen.
Wir empfehlen Ihnen, aktuell im THEORG noch nichts zu tun!
Da die Vergütungssätze frühestens zum 01.05.2025 abgerechnet werden dürfen.
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Stand: 02.04.2025 - 16:00 Uhr
Zu den neuen Physio-Preisen gibt es aktuell keine Neuerungen.
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Stand: 02.04.2025 - 9:00 Uhr
Zu den neuen Physio-Preisen gibt es aktuell keine Neuerungen.
Beide Physio-Preislisten mit Gültigkeit ab 01.04.2025 auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes tragen weiterhin die Markierung „vorbehaltlich“.
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Stand: 01.04.2025 - 12:30 Uhr
Zu den neuen Physio-Preisen gibt es aktuell noch keine abschließende Einigung.
Wir befinden uns im regen Austausch mit dem GKV und verschiedenen Verbänden und werden Sie in diesem Beitrag laufend über alle Neuigkeiten informieren.
Was können Sie aktuell tun?
Wir empfehlen Ihnen, aktuell im THEORG noch nichts zu tun!
Da die Vergütungssätze frühestens zum 01.05.2025 abgerechnet werden dürfen.
Diese Empfehlung gilt sowohl für Kunden, die den Preislisten-Service lizenziert haben, als auch für Kunden, ohne Preislisten-Service.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen doppelten Aufwand ersparen - so dass Sie zu gegebener Zeit gleich die richtige Zuzahlung kassieren.
Die veröffentlichten Listen enthalten Regelungen zu
- Preisen
- Splitting
- Abrechnung
- regulären Verordnungen
- Blankoverordnungen
Jedoch wurden diese „unter Vorbehalt“ veröffentlicht. Änderungen an einer oder mehreren Regelungen können nicht ausgeschlossen werden.
Erfassen Sie noch keine neuen Preise in THEORG. Warten Sie ab.
Sobald die finale Schiedsbegründung vorliegt, erarbeiten wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und stellen diese hier im Beitrag bereit.
Alle Preislisten, die vom GKV aktuell „unter Vorbehalt“ veröffentlicht wurden, finden Sie unter folgendem Link im Bereich „Physiotherapie“, jeweils als „Anlage 2“ mit einer Gültigkeit ab 01.04.2025: Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel
Hinweis: Die aktuell veröffentlichte Kostenträgerdatei (KTD16.16A) hat nichts mit den neuen Preisen zu tun. Die Kostenträgerdatei enthält Adressdaten für die MLA-Abrechnung, aber keine Preise.
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Stand: 31.03.2025 - 16:40 Uhr
Am 19.03.2025 hat die Schiedsstelle neue Preise ab 01.04.2025 für den Bereich Physiotherapie geregelt.
Aktuell steht die finale schriftliche Schiedsbegründung noch aus.
In dieser sind nicht nur die neuen Preise enthalten sondern auch wichtige Details wie
- die gültige Splitting-Regel
- der Zeitpunkt, ab dem die neuen Preise den Kostenträgern gegenüber abgerechnet werden können
- ob die Regelungen für Blankoverordnung gleich sind oder abweichen
Aktuell liegen diese Regelungen seitens der Schiedsstelle noch nicht final vor.
Bitte haben Sie Geduld. Wir informieren Sie hier im Newsticker über weitere Schritte in THEORG.
Kunden mit Preislistenservice – bitte noch abwarten.
Kunden ohne Preislistenservice – bitte noch abwarten.
-> Sobald die obigen Details final vorliegen und wir diese geprüft haben, stellen wir hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie bereit.
Physio.de informiert an dieser Stelle ebenfalls.