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Neuer Hausbesuch „29922“

Neue Leistung „Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“

Die neue Leistung „Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (HBK) mit der Positionsnummer 29922 wird erstmalig in der neuen Vergütungsvereinbarung mit Gültigkeit ab 01.01.2023 geführt.

Die Leistung muss in THEORG angelegt werden.
Der Preislistenservice schlägt beim erstmaligen Einlesen der neuen Preise ab 01.01.2023 vor, die Position anzulegen. Wird dieser Vorschlag übersehen oder kein Preislistenservice genutzt, so muss die Position manuell in {Stammdaten} {Heilmittel} über {Neu} angelegt werden.

Das manuelle Anlegen einer Leistung können Sie hier noch einmal nachlesen.

Nach dem Anlegen der Leistung steht diese auf allen Rezepten zur Verfügung, die ein Ausstellungsdatum im aktuellen Gültigkeitsbereich haben. Im aktuellen Fall also auf allen Rezepten, die nach dem 01.01.2023 ausgestellt wurden.

In der „Vergütungsvereinbarung Anlage 2“ steht im Teil B, Punkt (6) dass die Vergütungen für Behandlungen ab dem 01.01.2023 gelten.
Es wird an keiner Stelle ausgeschlossen, dass diese Leistung auch in älteren Rezepten für deren Termine in 2023 genutzt werden darf.

Klären Sie diesen Umstand bitte im Zweifelsfall mit Ihrem Berufsverband, Ihrer Abrechnungsstelle oder der betroffenen Krankenkasse.

WENN Sie die Leistung auch auf Rezepten nutzen möchten, die VOR dem 01.01.2023 ausgestellt wurden, so müssen Sie folgende Ergänzung vornehmen:

  1. Gehen Sie aus dem Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel}, rufen Sie die Leistung „HBK“ auf und klicken Sie im Kassentarif auf das kleine Pluszeichen.
  2. Es werden alle älteren Gültigkeitsbereiche „aufgeklappt“. Machen Sie einen Doppelklick auf die nächste Zeile, im Beispiel der Gültigkeitsbereich vom 1.10.2022 bis 31.12.2022.
  3. Ergänzen Sie Preis und Positionsnummer.
  4. Schließen Sie dieses Fenster mit „OK“. Ab sofort würde die Leistung auch in Rezepten zur Verfügung stehen, die ein Rezeptdatum zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.12.2022 haben.

Benötigen Sie die Leistung auch in noch älteren Rezepten, so ergänzen Sie gegebenenfalls die Daten auch noch in weiteren Zeilen.

Hinweis: Im Rezept können Sie die neue Hausbesuchsleistung nur für Termine ab dem 01.01.2023 verwenden. Bei älteren Rezepten müssen Termine VOR diesem Datum mit den bisherigen Hausbesuchsleistungen 29933 oder 29934 versehen werden.

 

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