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Neue Preise Beihilfe-Bund zum 01.04.2024

Stand: 10.04.2024

Das Bundesverwaltungsamt hat kurzfristig neue Preise für Beihilfe-Bund im Bereich Physiotherapie veröffentlicht.

Details dazu finden Sie auf dem Merkblatt, das auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes zum Download bereitgestellt wurde: BVA - Homepage - Heilmittel

Was ist nun in THEORG zu tun?

Kunden mit Preislisten-Service stehen die neuen Preise in Kürze zur Verfügung. Sie bekommen beim Programmstart eine Meldung, dass neue Preise zur Verfügung stehen und können diese direkt einspielen.

Sie können den Preislistenabgleich auch jederzeit manuell starten in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich}.

Hinweis: Die Splittingregel hat für Beihilfepreise keine Relevanz. Nach dem Einspielen der Preise wird KEIN automatisches Splitting durchgeführt! Beihilferezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden. Eventuell vorhandene Honorarvereinbarungen müssen dabei beachtet werden!

In folgendem Video ist das manuelle Splitting von Rezepten Schritt-für-Schritt erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)

Manuelles Splitting in THEORG ab V14.64 on Vimeo

Achtung: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihnen der Preislistenabgleich einen Fehler meldet, also ein rotes X, und in den Details eine problematische Hausbesuchs-Position anzeigt.

In diesem Fall kann THEORG Ihre Hausbesuchs-Leistung nicht zuordnen. Hier hilft folgendes Vorgehen:

  1. Rufen Sie in {Stammdaten} {Heilmittel} {Suche/Übersicht} Ihre Hausbesuchsleistung auf. In unserem Beispiel „HB“.
  2. Führen Sie einen Doppelklick auf Ihren Tarif „Beihilfe (bundeseinheitlich)“ aus, in unserem Beispiel Tarif 6.
  3. Tragen Sie im betroffenen Tarif (6) in der Spalte „Pos.Nr.“ die 1691 (für HB normal) oder 1692 (für HB soziale Einrichtung) ein und schließen Sie das Fenster mit [OK].
  4. Falls Sie mehrere Heilmittelbereiche haben, wiederholen Sie den Vorgang ggf. auch für die Hausbesuchspositionen der anderen Bereiche.
  5. Führen Sie den {Preislistenabgleich} erneut durch. Jetzt sollte im Beihilfe-Tarif ein gelbes Dreieck angezeigt werden und Sie können [Alle Preise einspielen].

 

Kunden ohne Preislisten-Service legen die neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich selbst an. Wie Sie neue Preise selbst anlegen können, ist in folgendem Video erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)

Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

Alternativ können Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen neuer Gültigkeitsbereiche öffnen.

Hinweis: Die Splittingregel hat für Beihilfepreise keine Relevanz. Beihilferezepte müssen bei Bedarf manuell gesplittet werden. Eventuell vorhandene Honorarvereinbarungen müssen dabei beachtet werden!

In folgendem Video ist das manuelle Splitting von Rezepten Schritt-für-Schritt erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)

Manuelles Splitting in THEORG ab V14.64 on Vimeo

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