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Neue Beihilfepreise? Bund oder Land?

Stand: 09.04.2024

Die Beihilfe-Preise, die der THEORG Preislistenservice anbietet, sind die bundeseinheitlichen Beihilfepreise. Die aktuellen Preise gelten seit dem 1.4.2024 und stehen in Kürze zur Verfügung.

Wenn Sie von Ihrem „Landesamt für Bezüge und Versorgung“ ein Informationsblatt mit Preisen erhalten haben, die ab dem 01.01.2024 gelten sollen, so handelt es sich hierbei um landesspezifische Preise. Diese werden vom THEORG Preislistenservice nicht gepflegt.

Wenn Sie diese Preise benutzen möchten, so brauchen Sie dafür in Ihrem THEORG zunächst einen separaten Tarif und einen zugehörigen Kostenträger. Im separaten Tarif können Sie dann die neuen Preise in einem Gültigkeitsbereich ab dem 01.01.2024 manuell hinterlegen.

Neuen Tarif anlegen:

Tarif_anlegen

1)    Um einen neuen Tarif anzulegen, gehen Sie aus dem THEORG Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel} und klicken auf den Menüpunkt „Tarifgruppen“.
2)    Klicken Sie bei den angebotenen Tarifgruppen Ihren (bundeseinheitlichen) Beihilfe-Tarif an.
3)    Klicken Sie auf „Duplizieren“.

1)    THEORG schlägt die nächste Tarif-Nummer vor. Im Beispiel die „17“. Belassen Sie diese Nummer wie vorgeschlagen.
2)    Die „Bezeichnung“ können Sie so wählen, dass Sie verstehen, was der Tarif beinhaltet, also zum Beispiel „Beihilfe Land“ oder „Beihilfe BadenWürttemberg“.
3)    Beim Kostenträgertyp wählen Sie „Sonstige (z.B. Privat)“. Dieser Typ wird vom Preislistenservice nicht gepflegt und kann mit manuellen Preisen versehen werden.
4)    Mit „OK“ legen Sie diesen Tarif an.

Zugehörigen Kostenträger anlegen

Damit der neue Tarif im Rezept genutzt werde kann, brauchen Sie einen Kostenträger, der mit diesem Tarif verknüpft ist. Um diesen Kostenträger anzulegen, gehen Sie aus dem THEORG Hauptmenü in {Stammdaten} {Kostenträger} und dort auf den Menüpunkt „Neu“. Wählen Sie aus, dass Sie einen Kostenträger „Manuell anlegen“ möchten.

1)    Wie Sie den Kostenträger im „Kürzel“ und im „Kassentitel“ nennen, ist Ihnen überlassen.
2)    Die „IK-Nummer“ lassen Sie leer.
3)    Im „Tarif“ wählen Sie Ihren neu angelegten Tarif „Beihilfe Land“ aus.
4)    Mit „Weiter“ bekommen Sie noch Gelegenheit die Adress- und Kontaktdaten zu diesem Kostenträger zu erfassen. Diese Felder können aber auch leer bleiben. Mit „Anlegen“ schließen Sie den Vorgang ab.

Nun haben Sie einen Tarif und einen Kostenträger angelegt und können im Tarif in einem neuen Gültigkeitsbereich die neuen Preise hinterlegen.

Wie genau das geschehen muss, kennen Sie vermutlich schon von der letzten Aktualisierung Ihrer Privatpreise, ist aber auch in folgendem Video Schritt für Schritt erklärt:

Neue Preise manuell einpflegen on Vimeo

Sind nun Tarif und Kostenträger angelegt und die Preise eingepflegt, so müssen Sie bei der Rezept- Neuanlage darauf achten, genau den neu angelegten Kostenträger zu benutzen.

 

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