Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Stand: 05.06.2025
Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE nutzen, müssen dies ab 2025 ihrem Finanzamt melden. Folgend erhalten Sie Informationen zum Vorgehen.
Sie haben noch keine TSE im Einsatz? Schicken Sie uns gerne eine Mail an info@sovdwaer.de.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Vorgehen:
Die Meldung Ihrer Barkasse mit den relevanten Daten zum elektronischen Aufzeichnungssystem (THEORG) und zur TSE kann ausschließlich online über das sog. ELSTER-Portal der Finanzverwaltung (unter https://www.elster.de) erfolgen. Im Regelfall wird das Ihre steuerliche Beratung für Sie übernehmen.
THEORG unterstützt ab Version 16.10 dazu die folgenden zwei Verfahren. Klären Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Beratung, welche Variante gewünscht wird.
1. "Manuelle" Eingabe der Daten online im ELSTER-Formular
Dazu erstellen Sie unter {Stammdaten} {DSFinV-K Protokoll} für die jeweilige Kasse über die Option {Drucken} einen Ausdruck der benötigten Daten. Alternativ geben Sie diesen Ausdruck an Ihre steuerliche Beratung weiter.
2. Upload einer XML-Datei im ELSTER-Portal zur Vorbelegung der Felder/Werte im Formular
Dazu erstellen Sie unter {Stammdaten} {DSFinV-K Protokoll} für die jeweilige Kasse über die Option {XML-Datei} eine Datei zum Upload der benötigten Daten im ELSTER-Portal oder zur Weitergabe an Ihre steuerliche Beratung.
Wichtiger Hinweis: Folgende Daten sind nicht im Programm gespeichert und müssen von Ihnen separat hinzugefügt werden:
- Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems ⇒ Datum, an dem Sie THEORG gekauft haben (ggf. der Rechnung entnehmen)
- Inbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems ⇒ Datum, an dem Sie THEORG in Betrieb genommen haben
Die Anmeldung müssen Sie ggf. für alle Mandanten und verwendeten, unterschiedlichen Barkassen (Konten) und eingesetzten TSE wiederholen.
Wenn Sie eine angemeldete Barkasse nicht mehr verwenden, müssen Sie diese ab sofort auch beim Finanzamt wieder über den gleichen Weg abmelden.
Dabei ist dann zusätzlich das Datum der Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems bzw. der TSE anzugeben.
Unter {Stammdaten} {DSFinV-K Protokoll} {Bearbeiten} haben Sie die Möglichkeit für die jeweilige Kasse im Feld <Anmerkungen> weitere Informationen zu dieser Kasse/TSE anzugeben, bspw. wann eine Kasse/TSE angemeldet oder außer Betrieb genommen wurde.