+++ Alle News im Ticker +++

Kasse meldet „Zulassung zum Echtverfahren“

Stand 28.03.2024

Sie haben von einem Kostenträger oder einem Rechenzentrum die Nachricht bekommen, dass Sie die „Datenlieferung nach § 302 SGB V - Zulassung zum Echtverfahren“ jetzt umstellen sollen? Das bedeutet, dass Sie das „MLA-Testverfahren“ beenden und nur die MLA-Daten im Echtverfahren anliefern dürfen.

Was ist in THEORG zu tun?

Sobald ein Kostenträger/ein Rechenzentrum Ihnen die Erfüllung der erforderlichen Kriterien bestätigt, können Sie erfahrungsgemäß alle Kostenträger umstellen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Gehen Sie aus Ihrem Hauptmenü in {Stammdaten} {Kostenträger} {Umstellung}.

2. Wählen Sie folgende Option:

3. Wählen Sie eine Kassengruppe aus, die per MLA abrechnet. Normalerweise Primär- und Ersatzkassen. Lassen Sie alle anderen Kassen (BG, Privat, Beihilfe, usw.) bitte unverändert!

4. Wählen Sie als Abrechnungsart „Echtabrechnung MLA“ aus und „Ausführen“. Nun werden alle Kostenträger der gewählten Tarifgruppe gesammelt auf „Echtabrechnung“ umgestellt.

5. Führen Sie die Punkte 2-4 nacheinander für alle Kassengruppen durch, die per MLA abrechnen.

Was ist nun „anders“ bei der Abrechnung?

Am grundsätzlichen Ablauf der Abrechnung selbst in {Aktionen} {Abrechnung} ändert sich nichts.

Aber die zu verschickende Datei war vorher im Testverfahren eine „TSOLxxx-Datei“ und ist nun im Echtverfahren eine „ESOLxxx“- Datei – und das Ausdrucken und Beilegen der „Rechnung an den Kostenträger“ entfällt.

Zurück