Ergotherapie: Neue Preise ab 01.08.25 und 01.10.25
Stand: 31.07.2025
Ab 01.08.2025 gelten neue Preise im Bereich der Ergotherapie.
Wichtiger Hinweis: Die neuen Preise ab 01.08.2025 dürfen frühestens ab 01.09.2025 abgerechnet werden.
Die Preise für ergotherapeutische Leistungen werden ab dem 1. August 2025 um 7,89 % erhöht. Für Leistungen im August und September gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 3,945 %, um die verspätete Preisanpassung auszugleichen.
Die neue Preisliste für ergotherapeutische Leistungen gliedert sich somit in zwei Teile:
- Preise für August und September 2025 steigen um insgesamt 11,835% (+ 7,89 % und zusätzlich + 3,945 %)
- Preise ab Oktober 2025 sinken um die - 3,945 %, sodass nur noch die eigentliche Preissteigerung von + 7,89 % gilt
Die Preise dürfen termingenau gesplittet werden (Splitting-Regel 4).
Außerdem erhalten einige Leistungen andere Positionsnummern.
Dies betrifft folgende drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen:
Positionsbezeichnung | alte Positionsnummer | neue Positionsnummer |
Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden | 59701 | 59702 |
Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) | 59933 | 59952 |
Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) |
59934 | 59953 |
Neue Preise in THEORG anlegen (MIT Preislistenservice)
Aufgrund der Änderung der Positionsnummern benötigen Kunden mit Preislistenservice ein Update auf die THEORG-Version 16.26 oder höher. Erst nach Installation des Updates können Sie unter {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} die neuen Preise ab August einspielen. Dabei werden dann auch automatisch die Positionsnummern der oben genannten Leistungen angepasst.
Bitte beachten Sie, dass wir das Update nach und nach zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Geduld, sollte es bei Ihnen in den {Online-Diensten} noch nicht verfügbar sein.
Die Preisänderung ab Oktober wird erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Preislistenservice zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Nach dem Einspielen der neuen Preise über den Preislistenservice wird automatisch geprüft, für welche Rezepte bereits Termine nach dem Stichtag geplant sind. Diese Rezepte werden termingenau gesplittet. Das kann bei großen THEORG-Beständen ein paar Minuten dauern.
Ob Sie den Preislistenservice lizenziert haben, sehen Sie im Hauptmenü über den Menüpunkt {Systeminfos}.
Neue Preise in THEORG anlegen (OHNE Preislistenservice)
Kunden ohne Preislistenservice legen die neuen Preise und Positionsnummern mit einem neuen Gültigkeitsbereich selbst an.
Bitte beachten Sie, dass es zusätzlich zu den neuen Preisen auch neue Positionsnummern gibt, die Sie im Gültigkeitsbereich ab 01.08.2025 anpassen müssen. Weitere Details dazu finden Sie im Bereich „Allgemeine Informationen“.
Wie Sie neue Preise und Positionsnummern selbst anlegen können, ist in folgendem Video erklärt. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo.)
- vimeo-Video Neue Preise manuell einrichten
Alternativ können Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen neuer Gültigkeitsbereiche als PDF-Anleitung öffnen.
Hinweis: Zum 01.08.2025 gilt für die Preise die Splitting-Regel 4 (termingenaue Abrechnung). Nach dem Eingeben der neuen Preise und Positionsnummern werden betroffene Rezepte immer dann angepasst und ggf. gesplittet, wenn Sie mit dem Rezept „aktiv“ etwas tun. Zum Beispiel einen Termin wahrnehmen oder eine Änderung vornehmen.