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Ergo – neue Preise für Post A

Stand: 12.05.2023

Mit Gültigkeit rückwirkend ab 01.05.2023 wurden für die Ergotherapie neue bundeseinheitliche Preislisten für den Tarif Post-A veröffentlicht.

Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, bei betreffenden Patienten die Art der Abrechnung zu wählen:

  • Möglichkeit 1: „Abrechnung wie bisher“
    Sie pflegen die neuen Preise für Post-A in Ihren THEORG ein und rechnen die Rezepte wie gewohnt über den Menüpunkt {Quittung/Rechnung} und der „Einzelabrechnung an den Kostenträger“ ab.
  • Möglichkeit 2: „Post-A-Versicherte zu Privatpreisen abrechnen“
    - Laut DVE müssen Sie zunächst eine/n betreffende/n Versicherte/n zu dieser Abrechnung als Selbstzahler aufklären.
    Bitte lesen Sie dazu auch den Beitrag auf der Homepage des DVE: Vergütungserhöhung und Wahlmöglichkeit - Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
    - Sie halten die Preisvereinbarung mit der/dem Versicherten in einer Honorarvereinbarung fest und lassen sich diese von der/dem Versicherten unterschreiben.
    - Sie legen das Rezept als „Privatrezept“ an und stellen nach der Behandlung eine Privatrechnung an den Patienten aus. Den Rechnungsbetrag zahlt der Patient an Sie und kann die Rechnung anschließend bei der Postbeamtenkasse zur Erstattung einreichen.

Wie kommen die neuen Post-A-Preise in den THEORG?

Mit Modul Preislistenservice:
Die Preise stehen über den Preislistenservice zur Verfügung und werden beim Programmstart zum Einspielen angeboten.
Alternativ kann zum Einspielen auch der Weg über {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} gewählt werden.

Ohne Modul Preislistenservice:
Legen Sie in {Stammdaten} {Heilmittel} über {Gültigkeitsbereiche} für den Tarif „Postbeamte A“ einen neuen Gültigkeitsbereich ab 01.05.2023 an und bearbeiten Sie in diesem die geänderten Positionen. Nutzen Sie dafür die von Ihrem Verband bereitgestellte Preisliste.
Wie Sie manuell neue Preise anlegen, ist in folgendem Video Schritt für Schritt erklärt (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von vimeo) :

zum vimeo-video

„Kann ich nicht einfach die Beihilfe-Preise kopieren? Die sind doch gleich?“

Nein. Bitte kopieren Sie keine Preise aus dem Beihilfe-Tarif. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum Beispiel gibt es einige Positionen im jeweils anderen Tarif NICHT. Das kann zu Folgeproblemen führen.

Hinweis: Die neuen Preise gelten ab dem Tag der Behandlung.

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