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Ergo – neue Preise ab 01.07.2026

Stand: 30.06.2026

Auch der GKV hat inzwischen die neuen Vergütungslisten für die Ergotherapie veröffentlicht. Sie können auf der Homepage des GKV im Bereich „Ergotherapie“ eingesehen werden: Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel

Kunden mit Preislistenservice erhalten beim nächsten Programmstart eine Meldung und können die Preise direkt einspielen. Manuell kann der Abgleich jederzeit in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} ausgeführt werden.

Kunden ohne Preislistenservice legen die neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich selbst an.

Es gilt die Splittingregel 4 – Leistungen, die ab dem Stichtag erbracht werden, dürfen zum neuen Preis abgerechnet werden. Wie Sie neue Preise selbst anlegen können, ist in folgendem Video erklärt (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Vimeo): Neue Preise manuell einpflegen

Alternativ zum Video können Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen neuer Gültigkeitsbereiche als PDF-Anleitung öffnen.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung:

Die neuen Vergütungssätze dürfen frühestens zum 01.08.2026 erstmals abgerechnet werden. Rechnen Sie VOR dem 01.08.2026 also nur Rezepte ab, deren Leistungen vollständig VOR dem 01.07.2026 erbracht wurden.

Für Rezepte, die Behandlungsdaten NACH dem 01.07. enthalten, gelten teilweise bereits die neuen Preise. Diese Rezepte rechnen Sie erst NACH dem 01.08.2026 ab.

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Stand: 29.06.2026

Aktuell informieren die Verbände der Ergotherapie darüber, dass es kurzfristig zum 01.07.2026 neue Vergütungspreise geben wird – zum Beispiel hier der Deutsche Verband der Ergotherapie (DVE): Neue Vergütungspreise in der Ergotherapie ab dem 1. Juli 2026 :: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Die offizielle Veröffentlichung durch den GKV steht noch aus.

In der Veröffentlichung des GKV werden neben den Preisen auch weitere Informationen enthalten sein, die für die Abrechnung der Rezepte benötigt werden:

  • Welche Splittingregel ist anzuwenden?
  • Sind alle Heilmittel von der Preisänderung betroffen oder gibt es Ausnahmen?
  • Ab wann dürfen die neuen Preise zur Abrechnung gebracht werden? Die Krankenkassen handeln hier oft eine Zeitspanne zur Vorbereitung aus.
  • Gibt es sonstige Änderungen? (Beispielsweise Änderungen an Positionsnummern)

Was ist in THEORG aktuell zu tun?

Noch nichts. Bitte haben Sie noch etwas Geduld!

Sobald der GKV die Preislisten veröffentlicht, werden diese für Kunden MIT Preislistenservice ab dem Folgetag zum Einspielen zur Verfügung stehen.

Auch Kunden OHNE Preislistenservice sollten aktuell noch abwarten, da auch bei der manuellen Eingabe von Preisen und Gültigkeitsbereichen die noch fehlenden Informationen benötigt werden.

Wir werden Sie hier in diesem Beitrag informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

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