Entlassmanagement-Rezepte
Stand: 05.10.2023
Für Verordnungen im Rahmen des Krankenhaus-Entlassmanagements gibt es in der Heilmittel-Richtlinie § 16a drei Vorgaben, die THEORG prüft:
Quelle: Heilmittel-Richtlinie (g-ba.de), Seite 18
- Behandlungsbeginn:
Festgelegt ist, dass der erste Termin spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung (Rezeptdatum) erfolgen soll. - Behandlungszeitraum:
Behandlungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen nach der Entlassung stattfinden, verfallen und können nicht mehr abgerechnet werden. - Versorgungszeitraum:
Der Versorgungszeitraum zwischen dem ersten und letzten Termin ist begrenzt auf sieben Kalendertage.