+++ Alle News im Ticker +++

Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur

Stand: August 2025

1. Zusammenfassung

Das Thema Telematikinfrastruktur (TI) wird nun doch präsenter.

Nach wie vor berichten uns viele THEORG Anwender, dass Sie von verschiedenen Akteuren der Branche zum Thema „Telematikinfrastruktur“ verunsichert oder auch bedrängt werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Sie müssen weder die Software wechseln noch hat die Anbindung an die TI etwas mit der Abrechnung zu tun. Und es gibt auch keinen Zeitdruck!

Gerne informieren wir Sie kurz und sachlich:

Die „Telematikinfrastruktur“ (TI) ist die Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie dient dem sicheren Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten. Bisher stand diese Plattform nur Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw. offen.

Jetzt können sich auch Heilmittelerbringer an die TI anschließen lassen, um z.B. die Mitteilung an den Arzt aus THEORG heraus sicher zu versenden.

Und wenn die elektronische Heilmittelverordnung (EVerordnung) kommt (frühestens zum 01.01.2027), werden sich viele Abläufe vereinfachen.
Rezepte abtippen, fotografieren, scannen, taxieren, bedrucken, sortieren, versenden und archivieren gibt es dann nicht mehr.

Natürlich können Sie von uns die zu THEORG passende TI-Anbindung erhalten. Unsere TI-Anbindung wurde für den modernsten Standard (TI-Gateway) entwickelt.
Täglich lassen sich zunehmend mehr THEORG-Anwender hierüber an die TI anbinden.

Die monatlichen Kosten für die TI-Anbindung inkl. einem gematik-zertifizierten Kartenlesegeräts scheinen mit 158,00 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) relativ hoch.
Allerdings werden Ihnen diese Kosten (wie Ärzten auch) vom GKV-Spitzenverband erstattet. Somit ist die TI-Anbindung für Sie in der Regel kostenlos.

Sie wollen Ihren THEORG jetzt an die TI anbinden? Unter folgendem Link finden Sie den Bestellschein: www.sovdwaer.de/files/einzelseiten/THEORG-TI/IDT_Bestellschein_TI.pdf. Wir begleiten Sie von der Anmeldung über die Installation bis zum Antrag für die Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband.

Und sollten noch Fragen offen sein, informieren Sie sich doch einfach in unseren Info-Webinaren zur Telematikinfrastruktur.
Melden Sie sich unter https://sovdwaer.de/schulungen/webinar-telematikinfrastruktur an.

Mit THEORG sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schließen Sie einfach an die TI an – mit einer perfekten Lösung aus einer Hand.

 

2. Ändert sich die Rezeptabrechnung wegen der TI?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass der Abrechnungsprozess für Heilmittelverordnungen durch die Anbindung an die TI vorerst NICHT geändert wird.

Mehrere Tausend THEORG-Kunden rechnen bereits heute direkt mit den Kostenträgern per digitaler Direktabrechnung ab. Die Erfahrung unserer Kunden zeigt, dass die Kostenträger fristgerecht und anstandslos bezahlen.

Mit Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung entfällt dann auch noch der Versand der Papierbelege, womit das Verfahren noch einfacher wird.

 

3. Gesetzliche Fristen

Es gibt aktuell folgende Fristen:

  • Zum 01.01.2026 müssen alle Heilmittelerbringer in Deutschland an die TI angebunden sein.

    Allerdings ist es nach unserer Einschätzung faktisch unmöglich, dass die Bearbeitung der Karten-Anträge und die tatsächliche Anbindung in der verbleibenden Zeit für mehrere zehntausend Praxen organisatorisch umgesetzt werden kann.

  • Zum 01.01.2027 muss in Deutschland die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) eingeführt werden.

    Zum 01.07.2024 sollte die technische Definition zur Umsetzung der eVO veröffentlicht werden. Dies ist nach aktuellem Stand noch nicht erfolgt. Seitens der verantwortlichen Stelle (gematik) wird noch nicht an diesem Projekt gearbeitet.

    Somit ist es nach unserer Einschätzung faktisch unmöglich, dass die tatsächliche Einführung zum 01.01.2027 stattfindet.

 

3. Was kostet mich die TI-Anbindung?

Die Kosten für eine TI-Anbindung können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Der GKV-Spitzenverband vergütet die Kosten für die TI-Anbindung in der Höhe, die zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.

Eine Finanzierungsvereinbarung liegt ausschließlich für den Bereich der Physiotherapie vor. Für die Bereiche Ergotherapie, Logopädie und Podologie gibt es momentan keine veröffentlichte Finanzierungsvereinbarung.

Die Kosten einer TI-Anbindung über uns liegen unter dem Betrag, den eine Physiotherapie-Praxis vom GKV-Spitzenverband vergütet bekommt.

Für die TI-Anbindung im Bereich Physiotherapie erhalten Sie für das Jahr 2025 monatlich folgende Beträge:

  • TI-Pauschale: 207,93 €

    Dies ist der Betrag für die eigentliche Anbindung an die TI.

  • TI-Pauschale Zuschlag 7,77 €

    Über diese Pauschale wird die Größe einer Praxis berücksichtigt. Diese Pauschale erhalten Sie für jeden Mitarbeitenden mit eHBA.

Gemäß der aktuellen Finanzierungsvereinbarung werden die Beträge jährlich erhöht.

Der Antrag zur Finanzierung muss von der Praxis im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes gestellt werden (https://antraege.gkv-spitzenverband.de). Dieser kann erst gestellt werden, wenn die TI-Anbindung abgeschlossen ist.

Die Auszahlung des Betrags erfolgt quartalsweise, nach aktueller Regelung Mitte des letzten Monats im Folgequartal (beispielsweise erfolgt die Auszahlung für die Monate Januar bis März dementsprechend Mitte Juni).

 

4. Bestellung der TI-Anbindung

Unter folgendem Link finden Sie den Bestellschein: https://sovdwaer.de/files/einzelseiten/THEORG-TI/IDT_Bestellschein_TI.pdf. Wir begleiten Sie von der Anmeldung über die Installation bis zum Antrag für die Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der aktuell stark steigenden Nachfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Bestellung beinhaltet:

  • TI-Zugang (TI-Gateway inkl. erforderlicher Software-/Web-Applikationen)

  • gematik-zertifiziertes Kartenterminal

  • ein KIM-Postfach

  • Support-Leistungen hierzu (Inbetriebnahme, Störungsbehebung)

Zurück