Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur
Stand: Januar 2025
1. Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die TI ist ein besonders geschütztes Netzwerk, das in Deutschland als Grundlage für den Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten dient.
Ein Zugang zur TI ist notwendig, um digitale Anwendungen, wie den sicheren E-Mail-Dienst KIM (KIM = Kommunikation im Medizinwesen) und zukünftig auch die elektronische Heilmittelverordnung oder die elektronische Patientenakte zu nutzen.
Die verantwortliche Stelle für alle Regelungen rund um die TI ist die gematik als „Nationale Agentur für Digitale Medizin“ mit Sitz in Berlin.
Die gematik über sich (siehe www.gematik.de):
„Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (vgl. § 306 SGB V). Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.“
Die gesetzlichen Regelungen zur TI finden sich im SGB V, Elftes Kapitel. Dort sind alle grundsätzlichen Regelungen zu den folgenden Fachanwendungen definiert. Die technischen Details werden durch die gematik bestimmt.
Die wichtigsten Fristen für die Heilmittelerbringer finden Sie unter Punkt 2.1.
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KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
Die „sichere“ E-Mail für Teilnehmer der TI ermöglicht, medizinische Dokumente (z. B. Therapiebericht) schnell und geschützt zu versenden bzw. zu empfangen.
Fast alle Arztpraxen in Deutschland sind an das KIM-System angeschlossen. Allerdings zeigt die Erfahrung der ersten Pilotkunden in der Physiotherapie, dass die wenigsten Ärzte KIM aktuell aktiv nutzen.
Somit ist auch in Zeiten der TI das Fax immer noch vorherrschend.
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ePA (Elektronische Patientenakte)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der digitale „Aktenordner“ für gesetzlich Krankenversicherte. In der elektronischen Patientenakte können eigene Unterlagen zur Gesundheit digital abgelegt und Dokumente von Ärzten eingestellt werden. Somit befinden sich alle relevanten Dokumente an einem Ort.
Wie Sie mit Sicherheit der Presse entnommen haben, läuft die Einführung der neuen „ePA für alle“ im Moment in einigen Regionen im Pilotstadium. Wann die flächendeckende Nutzung tatsächlich im Alltag ankommt, kann im Moment kaum eingeschätzt werden.
- eVO (Elektronische Heilmittelverordnung)
Ab 01.01.2027 muss die elektronische Heilmittelverordnung als verpflichtende Anwendung kommen. Damit wäre die Papierverordnung passé.
Die technische Beschreibung für die eVO liegt allerdings noch nicht vor (siehe dazu auch 2.1).
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VSDM (Versichertenstammdatenmanagement)
Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befinden sich die Stammdaten des Versicherten, diese können ausgelesen und aktuell gehalten werden. -
eMP (Elektronischer Medikationsplan)
Der elektronische Medikationsplan bietet den Patienten die Möglichkeit, ihre Medikation sowie mögliche Allergien auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen. -
NFDM (Notfalldatenmanagement)
Hierbei handelt es sich um notfallrelevante Informationen, welche auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. -
TIM (TI-Messenger)
Über Kurznachrichten ortsunabhängig miteinander kommunizieren – das ermöglicht der TI-Messenger. Dies ist somit eine Art „WhatsApp“ für die TI.
Die Telematikinfrastruktur besteht aus vielen weiteren Komponenten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Komponenten:
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Konnektor im Rechenzentrum (inkl. VPN-Anschluss)
Der Konnektor (eine Art „Router“ mit Zusatzfunktionen) sorgt für den Zugang in die TI und ist im Zusammenspiel mit dem Kartenterminal für die Authentifizierung und die sichere Verschlüsselung der Kommunikation zuständig. Sie werden den Konnektor vor Ort nicht mehr „live“ sehen, da sich die Technik verändert hat und sich in einem abgesicherten Rechenzentrum befindet.
Es gibt zwei technische Varianten für den Konnektor im Rechenzentrum:
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„TI as a service (TIaaS)“
Dies ist die „Übergangstechnik“ zwischen dem Konnektor vor Ort und der neuesten Technik, dem sogenannten „TI-Gateway“. Bei „TIaas“ steht im Rechenzentrum noch ein Konnektor als tatsächliche Hardware-Komponente.
Einrichtungen, die noch einen Konnektor vor Ort oder TIaaS nutzen, müssen auf längere Sicht dann auf die neueste Technik umsteigen.
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TI-Gateway
Dies ist die die neueste Technik für einen Zugang zur TI. In diesem Fall ist der Konnektor eine virtuelle Komponente (Software).
Stand Januar 2025 sind dafür noch nicht alle Anbieter von der gematik zertifiziert.
Bei einer Anbindung über uns werden Sie bereits über das TI-Gateway angeschlossen und Sie haben später keinen Umstellungsaufwand. -
Kartenterminal
Zum System gehört ein spezielles Kartenterminal in der Praxis, in welches u. a. die Praxiskarte (SMC-B) eingesteckt wird.
Im Zusammenspiel mit dem Konnektor wird hierdurch die sichere Verbindung zur TI hergestellt.
Das Kartenterminal gehört bei uns zum Lieferumfang unserer TI-Anbindung (dieses wird bei manchen Anbietern separat berechnet). -
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis ist Voraussetzung z. B. für die qualifizierte eSignatur. Weiterhin wird er benötigt, um die SMC-B-Karte zu beantragen.
Für den Bereich der Heilmittelerbringer gibt es aktuell keinen Einsatzzweck bei den Alltagsanwendungen. Somit ist nur ein eHBA pro Praxis (pro IK-Nummer) notwendig.
Üblicherweise wird der eHBA von der Inhaberin/dem Inhaber bzw. der therapeutischen Leitung beantragt. Der eHBA kann aber auch von einer angestellten Therapeutin/einem angestellten Therapeuten beantragt werden, um die Praxiskarte zu bestellen (siehe folgender Punkt).
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Praxiskarte (SMC-B)
Die Praxiskarte ist zur Authentifizierung der Praxis (bzw. der IK-Nummer) gegenüber der Telematikinfrastruktur notwendig. Sie ist zwingend erforderlich und bleibt fest im Kartenterminal gesteckt.
Voraussetzung für die Beantragung der Praxiskarte ist das Vorhandensein eines eHBA.
2. Wann muss ich mich um eine TI-Anbindung kümmern?
Vorab ist festzustellen, dass viele der digitalen Anwendungen für Heilmittelerbringer in der TI heute noch nicht verfügbar sind und auch erst in den nächsten Jahren tatsächlich verfügbar sein werden.
Bereits heute ist der der Versand von sicheren E-Mails (KIM) möglich, z. B. für den Therapiebericht an Ärzte. Allerdings wird dies von vielen Ärzten noch nicht aktiv genutzt.
In Zukunft soll der Zugriff auf die elektronische Patientenakte und ab voraussichtlich 2027 der Empfang von elektronischen Heilmittelverordnungen möglich sein.
Dadurch besteht genau genommen kein dringender Handlungsbedarf. Trotzdem ist es aus unserer Sicht sinnvoll, sich jetzt um eine TI-Anbindung zu kümmern, um später nicht unter Zeitdruck zu kommen.
Für Sie als THEORG-Kunde ist die TI-Anbindung über uns der richtige und einfachste Weg, insbesondere auch im Zusammenspiel mit THEORG.
Es gibt aktuell folgende Fristen:
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Zum 01.01.2026 müssen alle Heilmittelerbringer in Deutschland an die TI angebunden sein.
Allerdings ist es nach unserer Einschätzung faktisch unmöglich, dass die Bearbeitung der Karten-Anträge und die tatsächliche Anbindung in der verbleibenden Zeit für mehrere zehntausend Praxen organisatorisch umgesetzt werden kann.
(Laut elektronischem Gesundheitsberuferegister sind zum 31.12.2024 ca. 1.300 elektronische Heilberufsausweise und ca. 350 Praxiskarten beantragt worden. Zu diesem Zeitpunkt wurden weniger als 100 Heilmittel-Praxen tatsächlich an die TI angebunden.)
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Zum 01.01.2027 muss in Deutschland die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) eingeführt werden.
Zum 01.07.2024 sollte die technische Definition zur Umsetzung der eVO veröffentlicht werden. Dies ist nach aktuellem Stand noch nicht erfolgt. Seitens der verantwortlichen Stelle (gematik) wird noch nicht an diesem Projekt gearbeitet.
Somit ist es nach unserer Einschätzung faktisch unmöglich, dass die tatsächliche Einführung zum 01.01.2027 stattfindet.
Wie unter 2.1. ausgeführt, ist es nach unserer Einschätzung faktisch unmöglich, dass die Umsetzung im Rahmen der gesetzlichen Fristen klappt. Dies deckt sich mit der Erfahrung aus anderen Bereichen der TI (z. B. Einführung des eRezeptes für Arzneimittel oder die aktuelle Einführung der ePA).
Zusätzlich gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass Sie ab dem 01.01.2026 ohne Anbindung an die TI „Nachteile“ haben werden. Ab wann die Anbindung wirklich dringend notwendig ist, kann aktuell nicht seriös eingeschätzt werden.
3. Was kostet mich die TI-Anbindung?
Die Kosten für eine TI-Anbindung können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
Der GKV-Spitzenverband vergütet die Kosten für die TI-Anbindung in der Höhe, die zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.
Eine Finanzierungsvereinbarung liegt ausschließlich für den Bereich der Physiotherapie vor. Für die Bereiche Ergotherapie, Logopädie und Podologie gibt es momentan keine Finanzierungsvereinbarung.
Die Kosten einer TI-Anbindung über uns liegen unter dem Betrag, den eine Physiotherapie-Praxis vom GKV-Spitzenverband vergütet bekommt.
Gerne erhalten Sie ein entsprechendes Angebot. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@sovdwaer.de.
Für die TI-Anbindung im Bereich Physiotherapie erhalten Sie für das Jahr 2025 monatlich folgende Beträge:
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TI-Pauschale: 207,93 €
Dies ist der Betrag für die eigentliche Anbindung an die TI.
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TI-Pauschale Zuschlag 7,77 €
Über diese Pauschale wird die Größe einer Praxis berücksichtigt. Diese Pauschale erhalten Sie für jeden Mitarbeitenden mit eHBA.
Gemäß der aktuellen Finanzierungsvereinbarung werden die Beträge jährlich erhöht.
Der Antrag zur Finanzierung muss von der Praxis im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes gestellt werden (https://antraege.gkv-spitzenverband.de). Dieser kann erst gestellt werden, wenn die TI-Anbindung abgeschlossen ist.
Die Auszahlung des Betrags erfolgt quartalsweise, nach aktueller Regelung Mitte des letzten Monats im Folgequartal (beispielsweise erfolgt die Auszahlung für die Monate Januar bis März dementsprechend Mitte Juni).
4. Was muss ich machen, um eine TI-Anbindung zu bekommen?
Voraussetzung für die tatsächliche Anbindung ist das Vorliegen eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und einer Praxiskarte (SMC-B) pro IK-Nummer.
Unabhängig davon können Sie die TI-Anbindung bestellen. Die eigentliche Anbindung kann erfolgen, sobald die Karten vorliegen.
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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Dieser kann unter dem folgenden Link beantragt werden: www.egbr.de
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Praxisausweis (SMC-B)
Dieser kann unter dem folgenden Link beantragt werden: www.egbr.de. Voraussetzung hierfür ist ein eHBA pro Praxis (bzw. pro IK-Nummer).
Um die Bestellung der TI-Anbindung bei uns in Auftrag zu geben, senden Sie bitte eine E-Mail an info@sovdwaer.de.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der aktuell stark steigenden Nachfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Bestellung beinhaltet:
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TI-Zugang (TI-Gateway inkl. erforderlicher Software-/Web-Applikationen)
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gematik-zertifiziertes Kartenterminal
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ein KIM-Postfach
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Support-Leistungen hierzu (Inbetriebnahme, Störungsbehebung)
5. Ändert sich die Rezeptabrechnung wegen der TI?
Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass der Abrechnungsprozess für Heilmittelverordnungen durch die Anbindung an die TI vorerst NICHT geändert wird.
Mehrere Tausend THEORG-Kunden rechnen bereits heute direkt mit den Kostenträgern per digitaler Direktabrechnung ab. Die Erfahrung unserer Kunden zeigt, dass die Kostenträger fristgerecht und anstandslos bezahlen.
Mit Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung entfällt dann auch noch der Versand der Papierbelege, womit das Verfahren noch einfacher wird.