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Änderung der HMR zu MLD ab 01.10.2024

Im April 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie in Bezug auf die Vorgaben indikationsbezogener Zeitintervalle bei Manueller Lymphdrainage informiert. Hier können Sie den Beschluss auf der Seite das G-BA im Detail aufrufen.

Verzichtet ein Arzt ab dem 01.10.2024 auf einem MLD-Rezept auf eine konkrete Zeitangabe, muss er stattdessen per ICD-10-Code das Stadium des Lymphödems oder das Stadium des Lipödems angeben. In diesen Fällen entscheidet der Therapeut nach angegebenem „Stadium“ und den Buchstaben a-c im „Behandlungsbedarf“ selbst über die Therapiezeit. Eine Angabe der zu behandelnden Körperteile auf der Verordnung ist dabei nicht erforderlich.

Hinweis: Diese Änderung der HMR steht nicht im Zusammenhang mit der „Blankoverordnung“ in der Physiotherapie. Alle Informationen zur Physio-Blankoverordnung ab 01.11.2024 finden Sie hier.

In THEORG legen Sie wie gewohnt ein Rezept an und tragen im Bereich „Behandlungen“ die konkrete MLD mit der entsprechenden Anzahl an Leistungen ein.

Zum Beispiel:

Die Option eines Wechsels der Therapiezeit innerhalb einer Verordnung wird im Beschluss nicht genannt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband.

Möchten Sie unterschiedlich lange MLD-Leistungen im Rezept terminieren, so tragen Sie im THEORG-Rezept im Bereich „Behandlungen“ alle nötigen Leistungen mit der benötigten Anzahl ein. Zum Beispiel:

Terminiert wird im Terminblatt oder Terminplan dann pro Termin nur die Leistung, die an diesem Tag stattgefunden hat.

Auf der Rückseite der Verordnung muss, wie gehabt, die genaue Minutenangabe zur Leistung „MLD“ mit angegeben werden. Sollten Sie verschieden lange MLD-Leistungen auf einer Verordnung behandeln, so nutzen Sie auf der betreffenden Rezept-Rückseite keine „Gänsefüßchen“, sondern schreiben pro Termin die Anzahl der Minuten zur Leistung MLD dazu.

Die Abrechnung der Rezepte erfolgt wie gewohnt.

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