Infos zu THEORG und der Telematikinfrastruktur

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Kommunikationsnetz, in dem Teilnehmer aus dem Gesundheitswesen miteinander interagieren und sogenannte Fachanwendungen (z. B. Fachdienst KiM als „sicherer E-Mail-Versand“) nutzen können.

Die Telematikinfrastruktur soll schrittweise bislang papierbasierte Prozesse durch IT-unterstützte Verfahren im deutschen Gesundheitswesen ersetzen. Die TI soll als sicherer und digitaler Kommunikationsweg zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzten, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäusern genutzt werden.

Ein weiteres Ziel ist es, medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller zur Verfügung zu stellen und so eine bessere Patientenversorgung zu garantieren. Allerdings haben sich viele Prozesse noch nicht im Alltag etabliert.

 

Ist es sinnvoll, jetzt als Therapiepraxis in die TI einzusteigen?

Der Alltagsnutzen beschränkt sich momentan auf KiM (Kommunikation im Medizinwesen). Mit dieser Fachanwendung können Sie „sichere E-Mails“ z. B. an Ihren Arzt senden. Allerdings zeigt der Alltag auch, dass die Anzahl der Ärzte, die dies aktiv nutzen, noch sehr überschaubar ist.

Alle anderen Fachanwendungen sind entweder noch kaum in Nutzung (z. B. ePA, die elektronische Patientenakte) oder bringen für die Therapie wenig Nutzen (z. B. NFDM, das Notfalldatenmanagement oder eMP, der elektronische Medikationsplan).

Die interessanteste Anwendung wäre die elektronische Heilmittelverordnung. Hier existiert aktuell jedoch noch nicht mal eine Definition zur Umsetzung. Zusätzlich befinden wir uns in einer Phase, in der die Telematikinfrastruktur einige technische Änderungen durchläuft.

Somit kann beim momentanen Status Quo ein verlässlicher Alltagsnutzen noch nicht garantiert werden.

Sollten Sie Interesse haben, in einer solch frühen Phase als Pilotkunde an die Telematikinfrastruktur angebunden zu werden, dann sprechen Sie uns bitte an.
(Natürlich haben wir als Marktführer schon einige Pilotkunden an die TI angeschlossen.)

Ansonsten können Sie im Moment nichts verpassen. Abwarten ist aktuell noch eine sehr gute Option. Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir Sie rechtzeitig informieren, wenn eine Anbindung nach unserer Expertise einen wirklichen Nutzen mit sich bringt.

 

Detailliertere Infos zur Telematikinfrastruktur

Eine kurze Übersicht der in der TI bereitgestellten „Fachanwendungen“:

  • NFDM (Notfalldatenmanagement)
    Notfallrelevante Informationen, welche auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden und vom Heilmittelerbringer abgerufen werden können.

  • VSDM (Versichertenstammdatenmanagement)
    Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befinden sich die Stammdaten des Versicherten, diese können ausgelesen und aktuell gehalten werden.

  • ePA (Elektronische Patientenakte)
    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der digitale „Aktenordner“ für gesetzlich Krankenversicherte. In der elektronischen Patientenakte können eigene Unterlagen zur Gesundheit digital abgelegt und Dokumente von Ärzten eingestellt werden. Somit befinden sich alle relevanten Dokumente an einem Ort.

  • eMP (Elektronischer Medikationsplan)
    Der elektronische Medikationsplan bietet den Patienten die Möglichkeit, ihre Medikation sowie mögliche Allergien auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen.

  • KiM (Kommunikation im Medizinwesen)
    Die „sichere“ E-Mail für Teilnehmer der TI ermöglicht, medizinische Dokumente (z. B. Arztbrief) schnell und geschützt zu versenden bzw. zu empfangen.

  • eVO (Elektronische Heilmittelverordnung)
    Ab Mitte 2026 soll die elektronische Heilmittelverordnung als verpflichtende Anwendung für alle (GKV zugelassenen) Heilmittelpraxen kommen. Damit wäre die Papierverordnung passé und der Versicherte kann einen „Verordnungscode“ via Smartphone in der Praxis vorlegen.

 

Weitere Komponenten der TI

Die Telematikinfrastruktur besteht aus vielen weiteren Komponenten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Komponenten:

  • Konnektor
    Der Konnektor (eine Art „Router“ mit Zusatzfunktionen) sorgt für den Zugang in die TI und ist für die sichere Verschlüsselung der Kommunikation zuständig. Sie werden den Konnektor „live“ nicht mehr sehen, da dieser sich in einem abgesicherten Rechenzentrum befindet.

  • Kartenterminal (KT)
    Das Kartenterminal ist Voraussetzung, um sich in die TI „einzuloggen“. Hier werden z. B. eHBA und SMC-B eingesteckt, um im Zusammenspiel mit dem Konnektor die sichere Verbindung in die TI herzustellen.

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
    Der digitale Heilberufsausweis ist Voraussetzung für die qualifizierte eSignatur. Weiterhin wird er benötigt, um die SMC-B zu beantragen. Beantragt werden kann dieser unter diesem Link: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/ehba/index.html

  • Praxisausweis (SMC-B)
    Der Praxisausweis ist zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) notwendig. Er ist zwingend erforderlich und bleibt fest im Kartenterminal gesteckt.

 

Vergütung

Zahlungen zur Deckung der laufenden Betriebskosten werden durch die Krankenkassen gewährleistet. Dies umfasst Kosten für Wartung und technische Updates, den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Darüber hinaus sichern die Krankenkassen die Finanzierung der Fachanwendungen zu. Wie umfangreich die Finanzierung ausfällt, hängt davon ab, welche dieser Fachanwendungen in Gebrauch sind.

Auch die Finanzierungsregelungen unterliegen aktuell einigen Änderungen. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie ebenfalls gerne.

 

Zeitschiene

  • 01. Juli 2021
    Physiotherapie-Praxen können freiwillig an die TI angeschlossen werden.

  • 01. Januar 2024
    Weitere Heilmittel-Praxen (Ergotherapie, Logopädie, Podologie) können freiwillig an die TI angeschlossen werden.

  • 01. Juli 2024
    Die gematik (Nationale Agentur für digitale Medizin – verantwortlich für alle Regelungen in der TI) muss eine Definition für die elektronische Heilmittelverordnung bestimmen.

  • 01. Januar 2026
    Heilmittelpraxen müssen verpflichtend an die TI angeschlossen sein.

  • 01. Januar 2027
    Die elektronische Heilmittelverordnung muss in Deutschland verpflichtend eingeführt werden.

Anmerkung: Wie Sie mit Sicherheit über Pressemitteilungen nachvollziehen konnten, wurde bisher fast kein Stichtag eingehalten und die Fristen dadurch verlängert.